Zeitgleich zur Änderung der apparativen Klassifizierung bei Schlachtschweinen ändert sich auch die Einteilung der Handelsklassen. Neu eingeführt wird eine Handelsklasse „S“ für Schlachtschweine mit Muskelfleischanteilen über 60 %, berichtet das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lippe unter Berufung auf Dr. Frank Greshake (LWK NRW). Diese wird demnach zukünftig von den Landesämtern in der amtlichen Notierung veröffentlicht. Für den normalen Schweinemästern mit der Vermarktung auf VEZG-Basispreis spielt das keine Rolle. Doch Landwirte, die ihre Schweine noch nach Handelsklasse abrechnen, beispielsweise bei entsprechender Vereinbarung mit dem Metzger, müssen nun aufpassen. Bekanntlich ist der MFA nach neuer Schätzformel höher, weshalb in die neue Handelsklasse „S“ viele Schweine mit den besseren Preisen einfließen. Entsprechend ist anzunehmen, dass bei konstantem Basispreis die Schnittpreise in der amtlichen Notierung nach U und E spürbar sinken. Hier muss mit den Abnehmern nachverhandelt werden, wenn man keine Erlöseinbußen hinnehmen will. Sollte auch in der laufenden Woche der Basispreis von 1,53 €/kg SG stehen bleiben, kann man anhand der Verschiebung der Preise in den Handelsklassen E und U leicht feststellen, was sich finanziell bewegt.
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