Ab dem 1. Januar 2011 werden auf vielen Schlachtabrechnungen 0,35 € je Schwein für eine "Korrektur Kopfgewicht" ausgewiesen und von den Schlachtunternehmen einbehalten. Darüber wurden die Lieferanten Ende 2010 in einem Schreiben der Schlachter informiert. Hintergrund sind die jetzt gültigen neuen Rechtsvorschriften zur Schnittführung bei Schweineschlachtkörper auf deutschen Schlachthöfen. Danach werden Augen, Augenlider und Ohrmuscheln in das amtlich ermittelte Schlachtgewicht mit einbezogen. Die Schlachtgewichte von Mastschweinen erhöhen sich nach Schätzungen dadurch um ca. 250 g und bei Schlachtsauen sogar um 300 g. Bislang seien diese Körperteile keine Lebensmittel gewesen und wurden deshalb auch nicht dem Schlachtgewicht zugerechnet, heißt es in dem Schreiben der Firma Westfleisch. Auch wenn sie per Definition ab dem 1. Januar Lebensmittel seien, könnten diese auch künftig nicht verkauft werden und müssten deshalb entsorgt werden. Die neuen Schätzformeln für Magerfleisch und AutoFOM-Teilstückgewichte basieren auf der alten, geringeren Schlachtgewichtsdefinition, heißt es in dem Brief weiter. Erst in der neuen Schätzformel (Einführung voraussichtlich 1.8.2011) werde der Nachteil der höheren Schlachtgewichte ausgeglichen. Neben anderen Unternehmen folge die Fa. Westfleisch deshalb dem Vorschlag des deutschen Bauernverbands (DBV) und führe die so genannte "Korrektur Kopfgewicht" von 0,35 € je Schwein ein.
Zur Vorgeschichte lesen Sie auch: Augen und Ohren zählen künftig zum SG