Bei der Viehvermarktung steigt das Risiko von Zahlungsausfällen steigt. Wie können Landwirte reagieren?
Dr. Greshake: Beobachten Sie gut! Auffällig ist, wenn ein Händler Zahlungsziele ohne Begründung oder schleichend nach hinten schiebt. Oder wenn ein Abnehmer zunächst kleinere Verbindlichkeiten und dann erst die zuvor schon fälligen, größeren Beträge zahlt. Auch eine unabgesprochene Ratenzahlung sollte Sie hellhörig machen. Suchen Sie dann das offenes Gespräch.
Wie können Landwirte sich gegen mögliche Zahlungsausfälle schützen?
Dr. Greshake: Das Wichtigste ist ein korrekt ausgefüllter Lieferschein, beim Schwein mit vollständigem Kennzeichen, beim Rind mit Tiernummer. Holt ein fremder Spediteur die Tiere ab, achten Sie auf eine lesbare Unterschrift und darauf, dass Name und Adresse des Transportunternehmens vollständig vermerkt sind. Ebenso wichtig ist das Wiegeprotokoll, dies sollte am 2., max. am 3. Tag und bei Wochenendschlachtung am 4. Tag da sein.
Worauf sollten Landwirte bei neuen neuen Abnehmer haben achten?
Dr. Greshake: Was spricht gegen Vorkasse, zumindest 80%. Auch ein Lebendverkauf und entsprechende Preisvereinbarungen können hier sinnvoll sein – dann ist die volle Verkaufssumme bekannt. Möglich ist ebenso die Bezahlung mit einem vorab von der Bank bestätigten Scheck. Manchmal ist es auch sinnvoll, die getroffenen Verkaufsbedingungen in gesonderten Vereinbarung detailliert schriftlich festzuhalten – auch wenn es um sehr große Summen geht oder die Vereinbarung langer Zahlungszielen. Im Insolvenzfall dürften die sonst vorrangigen Gläubiger dann kein Zugriff auf die betreffenden Tiere haben.
Was ist mit Forderungsausfallversicherungen oder Bürgschaften?
Dr. Greshake: Beides ist gut, für den einzelnen Landwirt aber kaum zu bekommen. Selbstschuldnerische Bürgschaften geben die Banken kaum noch aus. Und die Prämien für Forderungsausfallversicherung sind zu hoch. Oft aber haben Erzeugergemeinschaften oder Viehvermarktungen eine Forderungsausfallversicherung.
Fragen Sie in der Mitgliederversammlung ruhig nach, welche Schlachtbetriebe, wie hoch versichert sind. Oder lassen Sie sich den Vertrag, bzw. einfach das Versicherungslimit einzelner Schlachtbetriebe zeigen. Falls ein Landwirt nicht nur Tiere an seinen Vermarkter verkauft, sondern auch Ferkel bzw. Fresser bezieht, sollte er sich selbst einen Überblick darüber verschaffen können, ob seine Forderungen zumindest Verbindlichkeiten gegenüber stehen.