Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) empfiehlt Schweinemästern, bei der Vermarktung nicht nur auf einen hohen Basispreis zu achten, sondern alle Abrechnungskonditionen des Vermarktungsweges zu beachten. Wie die VEZG mitteilt, bezieht sich der freitags veröffentlichte Vereinigungspreis für Schlachtschweine (VEZG-Preis), auf zwei ganz bestimmte Abrechnungsmasken, die für die Klassifizierung mit dem Fat-O-Meater (FOM) oder dem Auto-FOM-Gerät definiert sind. Bei einem sauberen Vermarktungsvergleich sollte deshalb nicht allein der erzielte Basispreises, sondern unbedingt auch die maskenbedingten Abzüge berücksichtigt werden.
Die ISN wirft Schlachthöfen vor, die Masken bei der FOM-Klassifizierung einseitig zuungunsten der Mäster verschlechtert zu haben. Nach ISN-Angaben betrifft dies unter anderem Tönnies, Danish Crown und seit dem 11. März auch Vion. Konkret geht es darum, dass FOM-Schweine mit zusätzlichen Abzügen bestraft werden, wenn sie bei der parallel laufenden Klassifizierung nach Auto-FOM weniger als 0,95 Indexpunkte erzielen. Durch die Vermischung beider Bezahlsysteme werde den Schweinehaltern praktisch die Wahlmöglichkeit für ihre Wunschklassifizierung genommen, kritisiert die ISN.
Nach ihren Berechnungen kann der Abzug bis zu 17 Euro je Schwein betragen, der zusätzlich zu den sonstigen Abschlägen für Gewichtsabweichungen oder Muskelfleischanteil vorgenommen wird. Der Erlös könne so unter demjenigen einer Altsau liegen, was mit dem wahren Handelswert des Schweins nichts mehr zu tun habe, bemängelt die Interessenvertretung. Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die Maskenänderungen zu Lasten der Bauern und stellt in seinem „BauernInfo Schwein“ vom 15. März fest, dass sich die Abzüge bei den betroffenen Partien durchschnittlich auf 2 Euro je Schwein belaufen würden. (AgE/ab)