Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) hat beschossen, ab Mittwoch, dem 8. April (Karwoche) mit der Veröffentlichung der Zusatzkosten von Tierwohlmaßnahmen auf der Erzeugerstufe, die bei der Einhaltung von LEH-Mindestvorgaben für die Tierwohl-Haltungsform 2 entstehen, zu beginnen. Die Preisempfehlung wird ab dem 8.4.20 mit folgendem Zusatz versehen „Die VEZG schlägt vor, dass durch die Einhaltung der Mindestvorgaben der Haltungsform 2 ein Preisaufschlag von 13 Cent je Kilogramm Schlachtgewicht gewährt wird.“
Nach Berechnungen der VEZG ergeben sich für die Haltungsform 2 des LEH danach Zusatzkosten auf Erzeugerstufe in Höhe von 13 Cent je kg Schlachtgewicht. In dieser Kalkulation sind neben den reinen Kosten auch Positionen wie Risikozuschlag, erhöhte Abschreibung und Unternehmergewinn berücksichtigt, so VEZG-Vorstand Mathias Frieß.
Das von der Bundesregierung geplante Staatliche Tierwohllabel führt in der Landwirtschaft zu Mehrkosten die etwa um das Vierfache höher liegen. Sollten sich an den Produktionsvorgaben der Systembeteiligten Änderungen ergeben, muss die Kostenkalkulation neu berechnet werden.
Verarbeiter und Handel werden auf Basis dieser Kosten Ihre Endverbraucherpreise kalkulieren können. Demzufolge sind nunmehr die Marktbeteiligten aufgefordert, transparent die Haltungsformen preisdifferenziert im LEH auszuloben.
Landwirte, die die Vorgaben des LEH einhalten, sollten vor der Unterzeichnung eines entsprechenden Liefervertrages einzelbetrieblich eine Kostenkalkulation, inkl. der angeführten unternehmerischen Positionen, durchführen. Im Mittel werden bei vielen Schweinefleischerzeugern Zusatzkosten bei Erfüllung der LEH Haltungsform Stufe 2 in Höhe von 13 Cent je Kilogramm Schlachtgewicht entstehen.
ITW-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs hatte sich erst gestern im top agrar-Interview zu den Preisaufschlägen geäußert.