Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bundestagswahl 2025 Maul- und Klauenseuche Gülle und Wirtschaftsdünger

Streit beigelegt

Weg frei für das Lieferkettengesetz

Das umstrittene Lieferkettengesetz soll nun doch kommen. Unternehmen müssen damit bald genauer hinschauen, wie sauber ihre internationalen Zulieferer arbeiten.

Lesezeit: 2 Minuten

Vier Monate vor der Bundestagswahl hat die große Koalition ihren Streit über das geplante Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten doch noch beigelegt. Das Gesetz kann nun endgültig im Bundestag beschlossen werden, wie die Zeitschrift Lebensmittelpraxis unter Berufung auf die dpa berichtet.

Mitte Mai war das Lieferkettengesetz in letzter Minute von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen worden, weil Unionsabgeordnete noch Diskussionsbedarf zur Unternehmenshaftung sahen. Durch das Gesetz sollen Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen Produktion von Waren eingedämmt werden. Unternehmen sollen dafür sorgen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette, auch international, nicht zu Verletzungen der Menschenrechte kommt. Wird einer Firma ein Missstand bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen.

Deutschland bekomme das stärkste Lieferkettengesetz in Europa, sagte SPD-Fraktionsvize Katja Mast der Deutschen Presse-Agentur.

Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe erklärte, in den Verhandlungen sei ein gutes Ergebnis erreicht worden, für das er die Zustimmung beider Koalitionsfraktionen erwarte. „Dann ist der Weg frei für eine Beschlussfassung im Deutschen Bundestag im Juni.“

Nach Angaben des CSU-Sozialpolitikers Stephan Stracke einigten sich die Fraktionen, zusätzliche zivilrechtliche Haftungsrisiken für die Unternehmen gesetzlich eindeutig auszuschließen. Die Änderung mache noch einmal deutlich, dass sich die Sorgfaltspflichten am Maßstab des konkret Möglichen und Angemessenen ausrichten müssten, erklärte Gröhe.

Mast betonte: „Unternehmerische Verantwortung ist grenzenlos. Die weltweite Wahrung und Achtung von Menschenrechten ist ein verpflichtender Bestandteil dieser Verantwortung.“ Die Sorgfaltspflicht ende künftig nicht mehr am Werkstor.

Der Bundestag kommt im Juni vor der Sommerpause noch zweimal zu regulären Sitzungswochen zusammen, in denen das Gesetz verabschiedet werden könnte. Dann folgen die heiße Phase des Bundestagswahlkampfs und das Ende der Legislaturperiode.

vg-wort-pixel
top + Wissen, was zählt.

Voller Zugriff auf alle Beiträge, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten - auch in der App.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.