Niedersächsische Nutztierhalter können jetzt Fördermittel für Schutzmaßnahmen vor Übergriffen durch Wölfe beantragen. Darunter fallen Elektrozäune und Zubehör aber auch die Anschaffung eines Herdenschutzhundes. Die Richtlinie regelt auch die Entschädigungen bei Nutztierrissen.
Die Förderungen im Rahmen der Präventionsmaßnahmen richten sich in erster Linie an Halter von Schafen, Ziegen und Gatterwild und nur im Ausnahmefall an Rinderhalter. Bei einem amtlich festgestellten Wolfübergriff kann der betroffene Rinder- oder Pferdehalter direkt nach dem Vorfall eine Zuwendung für Präventionsmaßnahmen beantragen. Der maximale Förderumfang beträgt 80%.
„Mit der neuen Richtlinie wollen wir einen entscheidenden Beitrag zu einem möglichst konfliktarmen Nebeneinander leisten. Künftig kommt das Land nicht mehr nur für Schäden auf, die der Wolf verursacht, sondern fördert auch den Herdenschutz", so der sagte der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel. Erreicht werden soll damit ein wolfsabweisender Grundschutz - und zwar vorrangig in der sogenannten Förderkulisse Herdenschutz, das heißt in den Gebieten, in denen sich der Wolf angesiedelt hat.
Neben den neuen Präventionsmaßnahmen regelt die Richtlinie Wolf auch die Billigkeitsleistungen bei Nutztierrissen, die vom Land bereits gezahlt werden. Das Umweltministerium stellt für Zuwendungen und Billigkeitsleistungen nach der neuen Richtlinie im kommenden Jahr 100.000 Euro zur Verfügung. Mit der Förderung kann aber noch im laufenden Jahr begonnen werden.
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