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Tierwohlkennzeichnung auch für die Gastronomie

Da ein Großteil des Fleisches über Restaurants, Kantinen und Mensen abgesetzt werde, dürfe die Tierwohlkennzeichnung diesen wichtigen Vermarktungsweg nicht außer Acht lassen, forderte ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke vergangene Woche. Das gelte für den Geflügel- ebenso wie für den Schweinefleischbereich.

Lesezeit: 2 Minuten

„Beim Geflügelfleisch werden mehr als 60 % über Restaurants, Kantinen, Mensen und weitere Großverbraucherküchen abgesetzt. Eine staatliche Tierwohlkennzeichnung muss diesen wichtigen Vermarktungsweg des Außer-Haus-Verzehrs daher zwingend berücksichtigen“, forderte der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG),  Friedrich-Otto Ripke, am Montag vergangener Woche (10.9.) am Rande einer Präsidiumssitzung seines Verbandes in Hannover. Das gilt in ähnlicher Form, wenn auch nicht im gleichen Ausmaß, auch für Schweinfleisch.

 

Im Vergleich zum Lebensmitteleinzelhandel (LEH) habe die Gastronomie aus Sicht des ZDG einen klaren Nachholbedarf beim Angebot von Tierwohlprodukten. Während rund 75 % der im LEH angebotenen Hähnchen- und Putenfleischerzeugnisse aus Betrieben der Initiative Tierwohl (ITW) stammten, fehle ein entsprechendes Angebot im Außer-Haus-Bereich völlig, monierte Ripke. Nur durch die Erweiterung der geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichnung auf den wichtigen Großverbrauchermarkt könne man das von der Politik gewollte Ziel „Breite statt Nische“ erreichen.

 

Wenn Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erreichen wolle, dass sich die Haltungsbedingungen der Nutztiere spürbar verbesserten, „dann darf ihr Label das so marktrelevante Großverbrauchersegment nicht außen vor lassen“, betonte der ZDG-Präsident. Auch dem Verbraucher sei nicht zu vermitteln, warum Fleischerzeugnisse im LEH ein staatliches Tierwohllabel tragen sollten, die gleichen Produkte in der Gastronomie aber nicht, gab Ripke zu bedenken.

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