Die Förderung der Umstellung auf Ökolandbau in Hessen zahlt sich offenbar aus: In den letzten Jahren stieg die Ökoanbaufläche in dem Bundesland stetig von 11,4 % im Jahr 2014 auf mittlerweile 16 % heute.
Über 2.300 Ökobetriebe bauen jetzt auf über 120.000 ha hessische Bio-Lebensmittel an, freut sich Landwirtschaftsministerin Priska Hinz. Zum Vergleich: Bundesweit werden 10 % der Anbaufläche ökologisch bewirtschaftet. Und Hinz will nach eigener Aussage noch einen Schritt weitergehen: "Bis 2025 wollen wir 25 % erreichen. Deshalb setzen wir für den Ökolandbau in Hessen nochmal zusätzliche Anreize und fördern die Betriebe erstmals auch während der Phase der Umstellung“, sagte die grüne Ministerin.
Mit der neuen Umstellungsprämie werden landwirtschaftliche Betriebe unterstützt, die auf Öko umstellen wollen. Für diese Betriebe fallen für Kontrollen und die Zertifizierung zusätzliche Kosten an. Während dieser Umstellungsphase können sie ihre Produkte aber noch nicht „Bio“ nennen und deshalb noch nicht von den höheren Marktpreisen für Bio-Produkte profitieren.
Mit der neuen Prämie können nun Kontroll- und Zertifizierungskosten sowie Ausgaben für die Aufnahme und Mitgliedschaft bei anerkannten Bioanbauverbänden gefördert werden. Je Betrieb kann eine Prämie von jährlich bis zu 3.000 € über einen maximal dreijährigen Umstellungszeitraum beantragt werden.
Die Umstellungsprämie ist ein Baustein des Ökoaktionsplans Hessen 2020-2025. Landwirtschaftliche Betriebe, die auf Öko umgestellt haben, werden außerdem seit 2014 über das über das Agrarumweltprogramm (HALM) gefördert und erhalten erhöhte Flächenprämien.
Wichtig: Das müssen Sie bei der Beantragung beachten
Antragsunterlagen können bei der Bewilligungsstelle des RP Gießen (Dezernat 51.1, Schanzenfeldstr. 8, 35578 Wetzlar, umstellungspraemie@rpgi.hessen.de) angefordert werden. Fachliche Beratung bietet der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen an (Fachgebiet Beratungsteam Ökologischer Landbau, www.llh.hessen.de).
Aber: Für Interessierte ist wichtig zu beachten, dass der Vertrag mit einer Kontrollstelle oder einem Öko-Verband erst nach dem Antrag und der Bestätigung der Teilnahme an der Umstellungsprämie geschlossen werden darf!
Informieren können und sollten sich Umstellungsinteressierte bereits vorher, über die Vorgaben der Öko-Verordnung z.B. unter Umstellung auf den Ökolandbau.
Was die Umstellung für ihren Betrieb konkret bedeutet, können Interessierte mit einer Beratungskraft des LLH-Öko-Beratungsteams besprechen. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie hier...
Der LLH unterstützt auch bei der Bearbeitung des Antrages.
Die Antragsunterlagen können bei der Bewilligungsstelle des RP Gießen per E-Mail umstellungspraemie@rpgi.hessen.de angefordert werden.