Baden-Württemberg bevorzugt bei der Neuverpachtung von Landesflächen Ökobauern, selbst wenn ihr Betrieb recht weit entfernt liegt. Die Bauern vor Ort ärgert das mächtig.
Das Land Baden-Württemberg droht mit der Bevorzugung von Ökobauern bei der Neuverpachtung von landeseigenen Flächen zunehmend einen Keil in den Berufsstand zu treiben.
Am Bodensee sorgt nun der konkrete Fall, dass ein ca. 70 km entfernter Ökobetrieb den Zuschlag für eine Landesfläche mit Obstplantagen erhalten hat und interessierte konventionelle Berufskollegen aus der Region nicht zum Zuge kamen, für mächtig Ärger.
Lange Suche nach einem neuen Pächter
Laut einem Bericht in der Badischen Bauernzeitung habe das Land für die Fläche nach Aufgabe eines konventionell geführten Betriebes aktiv nach einem Ökolandwirt als Pächter für eine freigewordene Obstanlage mit Clubsorten gesucht. Der Neupächter sei nach langer Zeit auch gefunden worden, sei jedoch von weiter weg gekommen und habe die Anlage zunächst gerodet, weil die Clubsorte nicht für den ökologischen Anbau vorgesehen sei.
Das zuständige Ministerium für Finanzen in Baden-Württemberg bestätigt den Fall auf Anfrage von top agrar-Südplus und teilt mit:
Das Land strebe das Ziel an, dass 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2030 nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden. Diesem Ziel entsprechend würden bei Neuverpachtungen von Domänen im Landesbesitz, die als Gesamtbetrieb umgestellt werden können, diese vorrangig an Bewirtschafter verpachtet, die auf den gepachteten Flächen die Kriterien des ökologischen Landbaus einhalten.
Auflagen für konventionelle Betriebe
Der Vorrang einer ökologischen, biodiversitätsfördernden Bewirtschaftung gelte auch bei der Neuverpachtung von Streubesitz. Demzufolge soll es weiterhin auch konventionell wirtschaftenden Betrieben ermöglicht werden, bei Neuverpachtungen als Pächter zu fungieren, sofern entsprechende biodiversitätsfördernde Maßnahmen (zum Beispiel Förderung-Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), Landschaftspflegerichtlinie (LPR)) umgesetzt werden.
Baden-Württemberg berufe sich bei dieser Entscheidung auf die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Verwaltung des landeseigenen landwirtschaftlichen Vermögens (VwV Agrarvermögen), in das diese Regelungen zum 1. Januar 2021 neu aufgenommen wurden.
Nach Auskunft des Finanzministeriums werden rund 14 Prozent (Stand 2019) der landeseigenen landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet. Ob seit der neuen Regelung auch bereits konventionelle Landwirte mit den skizzierten Auflagen bei der Neuverpachtung von Landesflächen zum Zuge kamen, ist nicht bekannt.
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Das Land Baden-Württemberg droht mit der Bevorzugung von Ökobauern bei der Neuverpachtung von landeseigenen Flächen zunehmend einen Keil in den Berufsstand zu treiben.
Am Bodensee sorgt nun der konkrete Fall, dass ein ca. 70 km entfernter Ökobetrieb den Zuschlag für eine Landesfläche mit Obstplantagen erhalten hat und interessierte konventionelle Berufskollegen aus der Region nicht zum Zuge kamen, für mächtig Ärger.
Lange Suche nach einem neuen Pächter
Laut einem Bericht in der Badischen Bauernzeitung habe das Land für die Fläche nach Aufgabe eines konventionell geführten Betriebes aktiv nach einem Ökolandwirt als Pächter für eine freigewordene Obstanlage mit Clubsorten gesucht. Der Neupächter sei nach langer Zeit auch gefunden worden, sei jedoch von weiter weg gekommen und habe die Anlage zunächst gerodet, weil die Clubsorte nicht für den ökologischen Anbau vorgesehen sei.
Das zuständige Ministerium für Finanzen in Baden-Württemberg bestätigt den Fall auf Anfrage von top agrar-Südplus und teilt mit:
Das Land strebe das Ziel an, dass 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2030 nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden. Diesem Ziel entsprechend würden bei Neuverpachtungen von Domänen im Landesbesitz, die als Gesamtbetrieb umgestellt werden können, diese vorrangig an Bewirtschafter verpachtet, die auf den gepachteten Flächen die Kriterien des ökologischen Landbaus einhalten.
Auflagen für konventionelle Betriebe
Der Vorrang einer ökologischen, biodiversitätsfördernden Bewirtschaftung gelte auch bei der Neuverpachtung von Streubesitz. Demzufolge soll es weiterhin auch konventionell wirtschaftenden Betrieben ermöglicht werden, bei Neuverpachtungen als Pächter zu fungieren, sofern entsprechende biodiversitätsfördernde Maßnahmen (zum Beispiel Förderung-Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), Landschaftspflegerichtlinie (LPR)) umgesetzt werden.
Baden-Württemberg berufe sich bei dieser Entscheidung auf die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Verwaltung des landeseigenen landwirtschaftlichen Vermögens (VwV Agrarvermögen), in das diese Regelungen zum 1. Januar 2021 neu aufgenommen wurden.
Nach Auskunft des Finanzministeriums werden rund 14 Prozent (Stand 2019) der landeseigenen landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet. Ob seit der neuen Regelung auch bereits konventionelle Landwirte mit den skizzierten Auflagen bei der Neuverpachtung von Landesflächen zum Zuge kamen, ist nicht bekannt.