Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bundestagswahl 2025 US-Zölle auf Agrarprodukte Gülle und Wirtschaftsdünger

topplus Urteil

Weniger Humus in Tauschfläche

Da eigene Untersuchungen der Humusgehalte höher waren als die Bewertung der Flurbereinigungskommission, ging ein Landwirt vor Gericht.

Lesezeit: 1 Minuten

Ein Biolandwirt wehrte sich gegen die Wertermittlung seiner Flächen in der Flurbereinigung. Der Sachverständige habe nur mit Bohrstockproben gearbeitet und sei so für fast alle Flächen zu Humusgehalten von h2 bis h3 (entspricht 2 bis 4%) gekommen. Weil der Humusgehalt für Biobetriebe existenziell sei, reiche die Bewertung mit bloßem Auge aber nicht, so der Landwirt.

Da eigene Untersuchungen Humusgehalte von 3,4% bis 7,4% zeigten, forderte der Landwirt die Höherbewertung seiner Flächen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stellte sich aber hinter den Sachverständigen: Die Wertermittlung per Bohrstock sei methodisch korrekt, eine Laboranalyse der Humusgehalte nicht geboten. Die Nachteile für den Ökobetrieb könne man gegebenenfalls durch einen Ausgleich für die Humusanreicherung bei den Abfindungsflurstücken nach § 51 Flurbereinigungsgesetz wettmachen (Az.: 9 C 10748/18).

Die Redaktion empfiehlt

top + Wissen, was zählt.

Voller Zugriff auf alle Beiträge, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten - auch in der App.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.