"Eine Ungerechtigkeit, die schnell repariert werden muss, befindet Tirols Bauernbundobmann-Stellvertreter Martin Zürcher. Er fürchtet dadurch extreme Verwerfungen bei kleinen Landwirtschaften. Auch Kärntens Landwirtschaftskammer-Präsident Johann Mößler spricht von einer absoluten Ungerechtigkeit" und sieht nun vor allem Sozialminister Hundstorfer gefordert, mit einer Gesetzesänderung gegen diese massive Benachteiligung vorzugehen". Mößler sieht aber ebenso die Arbeiterkammer in der Pflicht, sich für ihre Mitglieder einzusetzen. Auch die Nebenerwerbsbauern zahlen eine AK-Umlage und dürfen nicht als Mitglieder zweiter Klasse behandelt werden, fordert der LK-Präsident.
Bereits ab einem landwirtschaftlichen Einheitswert von EUR 1.500,- muss der Bauer auch Pensionsversicherung zahlen. Das sind Kleinbetriebe, die nur im Nebenerwerb geführt werden können. Hier sagt das Urteil, dass eine Pensionsversicherung - egal bei welchem Versicherungsträger - eine Arbeitslosigkeit ausschließt. Es wird betont, dass auch eine geringfügige Erwerbstätigkeit ausreicht.
Bisher lag die Grenze bei EUR 13.177,- Einheitswert und stellte damit für einen durchschnittlichen Tiroler Betrieb kein Problem dar. Ein Nebenerwerbsbauer übt deswegen einen Zweitjob aus, weil er vom Hof alleine nicht leben kann. Ist er arbeitslos und bekommt keine Unterstützung, ist das existenzgefährdend, prangert Zürcher die durch die Doppelgleisigkeiten im heimischen Sozialversicherungssystem hervorgerufenen Verwerfungen an. Die Nebenerwerbsbauern zahlen über ihren Zweitberuf ja die Arbeitslosenversicherung. Es besteht Versicherungspflicht, so der Obmann. In anderen Ländern werden bereits Klagen über die bäuerlichen Interessenvertretungen vorbereitet. Davon hält Zürcher im Moment nichts. Er will über den Verhandlungsweg eine rasche Lösung. Es geht nur über eine Gesetzesänderung. Es sind ja nicht nur Bauern, sondern auch Selbstständige betroffen, die nebenbei in einem Dienstverhältnis stehen." (AIZ)