Insgesamt 1,05 Mio. Euro stellte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zur Verfügung, um den Aufwand, den Wanderschäfer zum Schutz ihrer Herden gegen Wolfsübergriffe betreiben, finanziell aufzufangen.
Es gingen 89 Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein, von denen 59 mit einem Fördervolumen von rund 686.000 Euro bewilligt wurden. Bis Mitte Dezember werden nun die Mittel ausgezahlt.
Vom 15. Juli bis 10. Oktober 2019 konnten Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolf- und Wolfpräventionsgebiete ziehen, bei der BLE eine Förderung für Schutzmaßnahmen vor dem Wolf beantragen. Sofern alle nötigen Zuwendungsvoraussetzungen vorlagen, wurde eine Zuwendung in Höhe von 36 Euro pro Wanderschaf gewährt.
Die Mittel verteilten sich dabei wie folgt:
Die nicht ausgeschöpften Mittel fließen aufgrund der Zweckbindung an den Bundeshaushalt zurück.