Im Kreis Cochem-Zell haben sich eine Ziegenhalterin und die Behörden darüber gestritten, ob Ziegen in einem Wohngebiet gehalten werden dürfen. Der Fall ging vor das Koblenzer Verwaltungsgericht, berichtet der SWR.
Der Kreis hatte der Frau das Halten der etwa zehn Ziegen auf mehreren Grundstücken in einem Ort in der Verbandsgemeinde Ulmen untersagt, da es in einem allgemeinen Wohngebiet liege. So stehe es im Bebauungsplan. In einem solchen Gebiet sei Ziegenhaltung unzulässig und somit illegal.
Die Klägerin kontert, die Verbandsgemeinde Ulmen habe die Ziegenhaltung geduldet. Bis Ende 2017 war sie für die Bauaufsicht zuständig. Und der Kreis müsse diese Duldung nun übernehmen. Und abgesehen davon könnte man die Tiere jetzt auch gar nicht mehr von der Weide abtransportieren, da es wegen Blauzungenkrankheit ein Transportverbot für Wiederkäuer gebe. Hier legt der Kreis dagegen nach, Ausnahmen seien unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Einigung
Vor dem Verwaltungsgericht haben beide Parteien nun einen Vergleich geschlossen: Die Ziegen dürfen noch bis Ende des Jahres auf der Weide bleiben. Bis 2020 müssen sie dann aus dem Wohngebiet heraus auf eine externe Weide.