In Sonnewalde (Landkreis Elbe-Elster) sind am Sonntagmorgen etwa 20 Rinder von einer Weide ausgebrochen und auf eine Landstraße gelaufen. Dort brachten sie den Verkehr zum Erliegen und umzingelten sogar eine Autofahrerin, berichtet der Nordkurier.
Die Polizei hatte alle Hände voll zu tun, die Tiere von der Straße zu bekommen. Wichtig war auch, sie von einer unmittelbar angrenzenden Bahnstrecke fernzuhalten, während Ermittlungen zum Tierhalter anliefen. „Leider war dies bei den eigensinnigen Tieren nicht so erfolgreich und der Bahnverkehr musste für etwa drei Stunden auf Sicht fahren, also sehr langsam, um Kollisionen zu vermeiden“, erklärte ein Polizeisprecher.
Nach etwa drei Stunden brachte der Tierhalter die Rinder unter Kontrolle und führte sie zurück auf ihre Viehweide. Warum die Herde die Wiese verlassen konnte, wird nun überprüft.
Unabhängig vom oben geschilderten Vorfall mehren sich Berichte über zerschnittene Stacheldrahtzäune. So hatten z.B. Unbekannte einen Zaun in Hardegsen-Lichtenborn durchtrennt, sodass Rinder auf eine Bundesstraße liefen.
Zuvor hatten unbekannte Täter zwei Weidezäune bei Zeulenroda-Triebes in der Ortslage Piesigitz durchtrennt. Auf der Weide grasten fünf Rinder, welche glücklicherweise nicht aus der Koppel ausbrachen. Ebenfalls zerschnitten die unbekannten Täter 20 Silageballen, sodass ein Gesamtschaden von ca. 1.000 € entstand.
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Leonberg
Hund auf Rinderweide - Polizei weist auf Verstoß gegen das Naturschutzgesetz hin
Am 20. Oktober kam es nahe des Tiefenbachs bei Leonberg auf einer Rinderweide zu einem Vorfall. Ein kleinerer Hund hetzte gegen eines der Kälber über die eingezäunte Weide. Während seiner Flucht beschädigte das Kalb den Zaun. Möglicherweise habe der Hund das Tier auch ins Bein gebissen.
Zwischen dem Besitzer der Rinder und der Hundehalterin kam es hierauf zu einer Aussprache, während der auch entsprechende Daten zur Schadensabwicklung ausgetauscht wurden. Darüber hinaus wurde auch das Polizeirevier Leonberg hinzugezogen.
Die Polizei möchte nun darauf hinweisen, dass das Betreten von landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß des Naturschutzgesetzes Baden-Württembergs während der Nutzzeit nur auf den Wegen gestattet ist. Die Nutzzeit meint in diesem Fall, die Zeit der Beweidung. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach sich ziehen.