Als erstes Land weltweit verbot Frankreich 2016 per Gesetz die Verschwendung von Lebensmitteln. 10 Mio. t Lebensmittel wurden in dem Land weggeworfen, was 18 Mrd. Mahlzeiten oder 16 Mrd. € Verlust bedeutet.
Das Gesetz verbietet seither, nicht verkaufte Lebensmittel wegzuwerfen. Zuerst mussten Supermärkte über 400 Quadratmeter Größe noch essbare Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen und soziale Einrichtungen spenden. Man kann auch per App bei Anbietern einen preiswerten Lebensmittelkorb kaufen, berichtet die Tagesschau. Es rettet nach eigenen Angaben "jeden Tag 120.000 Mahlzeiten vor der Verschwendung".
Zuckerbrot und Peitsche
Wer trotzdem Lebensmittel vernichtet und entsorgt, dem drohen hohe Strafen von bis zu 0,1 % des Jahresumsatzes. Das können schon mal 50.000 € werden. Es gibt aber auch Anreize, so das Nachrichtenportal weiter. So könnten Firmen ihre Spenden steuerlich absetzen und Erleichterungen von 60 % des Warenwerts bekommen.
Und das Konzept scheint zu funktionieren: Der Großmarkt von Marseille etwa habe eine Küche eingerichtet, in der nicht verkaufte Lebensmittel weiterverarbeitet werden. Und so genannte "Cafés Solidaire" würden aus dem gespendeten Gemüse Suppen kochen.
Gesetz ausgeweitet
Das Gesetz wurde inzwischen verschärft und auf den Großhandel, größere Hersteller, die gesamte Produktionskette - die aus den Resten auch Tierfutter oder Kompost herstellen soll - sowie kleinere Supermärkte und Kantinen ausgeweitet, heißt es. Schulkinder würden zunächst kleinere Portionen erhalten, könnten sich aber nachholen. Das senkt Abfälle.
Frankreich will die Lebensmittelverschwendung von 2015 bis 2025 halbieren. Nach Angaben der Lebensmittelbanken machen über 95 % der großen Supermärkte mit. Sie melden, allein zwischen 2015 und 2017 10.000 t mehr Lebensmittel erhalten zu haben.
Tafeln haben keine Engpässe mehr
Bei Vereinen wie den Tafeln, den "Restos du Coeur", haben die gespendeten Lebensmittel im Vergleich zur Zeit vor dem Gesetz um mehr als 20 % zugenommen. Und die Produkte seien hochwertiger. Millionen Mahlzeiten können dadurch zusätzlich ausgegeben werden.
Als Schwäche des Gesetzes gilt derweil, dass die in Haushalten entstehenden Abfälle nicht mitzählen. Sie würden rund ein Drittel der weggeworfenen Lebensmittel ausmachen, die Rede ist von 30 kg pro Kopf und Jahr.