Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Deutscher Bauerntag 2024

topplus Empfehlungen Hochwasserschäden

Hochwasser: So entsorgen Sie schadstoffbelastetes Heu und Gras

Hochwasser und Überschwemmungen auf landwirtschaftlichen Flächen können zu Schadstoffeinträgen führen. Wie Sie mit unbrauchbarem Aufwuchs umgehen können, lesen Sie hier.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) gibt Empfehlungen, wie bei hochwasserbedingten Verschmutzungen und Schäden von Pflanzen und Futtermitteln vorzugehen ist. In Zweifelsfällen muss die Vorgehensweise aber mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bzw. mit der Kreisverwaltungsbehörde entschieden werden.

Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass der Aufwuchs mit Schadstoffen oder Keimen belastet ist, z.B. durch Heizöl oder überschwemmte Kläranlagen, darf dieser nicht mehr verfüttert werden. Bei Entscheidungen zur Futterverwertung und Flächensanierung sind die Vorschriften des Futtermittel-,  Bau-, Bodenschutz- und Abfallrechts sowie ggf. von Förderprogrammen zu beachten.

Wie entsorge ich belastetes Heu, Gras oder Treibholz?

Die Entsorgung von belastetem Aufwuchs ist mit der Kreisverwaltungsbehörde abzustimmen. Ist Heu, Gras oder nicht verwertbarer Aufwuchs kontaminiert, kann das Material laut Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz verbrannt werden. Dabei sind jedoch einige Regeln zu beachten:

  • Informieren Sie vorher die Feuerwehr.

  • Verbrennen Sie das Material erst, wenn es trocken ist.

  • Schaffen Sie so wenig Brandherde wie möglich.

  • Verbrennen Sie das Material nur auf freien Flächen außerhalb bebauter Gebiete.

  • Das Verbrennen ist nur in der Zeit von 8.00 - 18.00 Uhr erlaubt.

  • Um Brände zu vermeiden, sollte das Feuer sorgfältig kontrolliert, Sicherheitsabstände beachtet und eine Verbrennung bei starkem Wind vermieden werden.

  • Trockenes Treibholz sollte gehäckselt oder gesammelt verbrannt werden.

Diese Maßnahmen gelten nur für eine Übergangszeit im Katastrophenfall. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung Ihres Landkreises, Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Wenn der Aufwuchs nicht belastet ist

Ist die Verschmutzung des überschwemmten Aufwuchses mit keiner Schadstoff- oder hygienischen Belastung verbunden, kann der nicht als Futter verwendbare Aufwuchs in einer Biogasanlage verwertet oder kompostiert werden, teilt die LfL mit. Bei einer Eigenverwertung des Gärrückstandes oder Kompostes fällt das Material nicht unter die Bestimmungen der Bioabfallverordnung (keine Untersuchungspflicht).

Sofern der Verschmutzungsgrad es zulässt, sollte eine Dürrfutternutzung in Betracht gezogen werden. Nach Abtrocknen kann der Bestand ggf. gestriegelt werden, um Schmutz zu entfernen. Das Gras sollte hoch (ca. 10 cm) geschnitten werden. Im Falle einer Silagebereitung sollte unbedingt ein chemisches Siliermittel zum Einsatz kommen, um Fehlgärungen zu vermeiden.

Abgestorbene Futterpflanzenbestände sollten möglichst bald in den Boden eingearbeitet und durch Ansaat erneuert werden.

Futterflächen, die durch Grundwasser nur wenige Tage in Mitleidenschaft gezogen wurden, können für die Futternutzung als Heu oder Silage noch geeignet sein.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.

Mehr zu dem Thema

top + Erntesaison 2024

Ernte-Angebot: Wetter, Technik, Getreidemärkte - Das müssen Sie jetzt wissen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.