Klage abgewiesen: Wiesen bei Garmisch-Partenkirchen sollen ins Unesco-Welterbe
Für die Landwirte in Garmisch-Partenkirchen kommt es einer Enteignung gleich: Gerichtlich versuchten sie zu verhindern, dass ihre Flächen als Unesco-Welterbe vorgeschlagen werden.
Im Streit um die Aufnahme von Wiesenlandschaften bei Garmisch-Partenkirchen in die Unesco-Welterbeliste hat am Dienstag das Verwaltungsgericht München eine Klage von Grundstücksbesitzern abgewiesen.
Die Grundeigentümer hatten gegen die im Januar eingereichte Bewerbung geklagt, da sie durch die Aufnahme unter anderem Einschränkungen der Nutzbarkeit ihrer Grundstücke befürchteten, meldet die dpa. Der Anwalt der Kläger hatte bereits vor der Entscheidung angekündigt, gegen eine Klageabweisung vorgehen zu wollen.
Vorschlag schon bei der Unesco in Paris eingereicht
Die Bewerbung um den Status als Welterbe hat der Landkreis Garmisch-Partenkirchen Anfang des Jahres dem bayerischen Wissenschaftsministerium zur Unterzeichnung zugestellt. Anschließend hat das Auswärtige Amt die Papiere bei der Unesco in Paris eingereicht. Ziel ist es, bestimmte alpine und voralpine Wiesen-, Weide- und Moorlandschaften im Werdenfelser Land, Staffelseegebiet und Ammergau zum Welterbe ernennen zu lassen, heißt es.
Über die Köpfe der Eigentümer entschieden
Mit der Auszeichnung befürchten einige Besitzer dieser Flächen allerdings auch strengere Auflagen und Verpflichtungen vor allem für die landwirtschaftliche Nutzung. Die Entscheidung für eine Bewerbung sei über die Köpfe der Grundstücksbesitzer hinweg getroffen worden, beklagen die sieben Kläger und ihre Unterstützer.
Die Beklagten - der Landkreis Garmisch-Partenkirchen und der Freistaat Bayern - hatten die Abweisung der Klage beantragt. Das Verwaltungsgericht folgte letztlich diesem Antrag, genehmigte aber zugleich auch einen Antrag der Klägerseite auf Zulassung einer Berufung.
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Im Streit um die Aufnahme von Wiesenlandschaften bei Garmisch-Partenkirchen in die Unesco-Welterbeliste hat am Dienstag das Verwaltungsgericht München eine Klage von Grundstücksbesitzern abgewiesen.
Die Grundeigentümer hatten gegen die im Januar eingereichte Bewerbung geklagt, da sie durch die Aufnahme unter anderem Einschränkungen der Nutzbarkeit ihrer Grundstücke befürchteten, meldet die dpa. Der Anwalt der Kläger hatte bereits vor der Entscheidung angekündigt, gegen eine Klageabweisung vorgehen zu wollen.
Vorschlag schon bei der Unesco in Paris eingereicht
Die Bewerbung um den Status als Welterbe hat der Landkreis Garmisch-Partenkirchen Anfang des Jahres dem bayerischen Wissenschaftsministerium zur Unterzeichnung zugestellt. Anschließend hat das Auswärtige Amt die Papiere bei der Unesco in Paris eingereicht. Ziel ist es, bestimmte alpine und voralpine Wiesen-, Weide- und Moorlandschaften im Werdenfelser Land, Staffelseegebiet und Ammergau zum Welterbe ernennen zu lassen, heißt es.
Über die Köpfe der Eigentümer entschieden
Mit der Auszeichnung befürchten einige Besitzer dieser Flächen allerdings auch strengere Auflagen und Verpflichtungen vor allem für die landwirtschaftliche Nutzung. Die Entscheidung für eine Bewerbung sei über die Köpfe der Grundstücksbesitzer hinweg getroffen worden, beklagen die sieben Kläger und ihre Unterstützer.
Die Beklagten - der Landkreis Garmisch-Partenkirchen und der Freistaat Bayern - hatten die Abweisung der Klage beantragt. Das Verwaltungsgericht folgte letztlich diesem Antrag, genehmigte aber zugleich auch einen Antrag der Klägerseite auf Zulassung einer Berufung.