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Urteil

Lebensmittelkennzeichnung gilt auch für Online-Handel Amazon fresh

Amazon unterlag vor Gericht deutschen Verbraucherschützern: Der Online-Konzern gab bei Obst und Gemüse bis zu 13 Herkunftsländer an. Laut Gericht muss er aber das tatsächliche Ursprungsland nennen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat erfolgreich gegen Amazon geklagt. Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass sich auch Online-Lebensmittelhändler an die Kennzeichnungsregeln halten müssen.



Amazon hatte laut Foodwatch die Meinung vertreten, dass dies nicht für den amerikanischen Versandhändler gelte, der mit seinem Online-Shop „Amazon Fresh“ auf dem Lebensmittelmarkt mitspielt.

Foodwatch wertet die Entscheidung als sehr wichtig, sei doch der Online-Handel auf dem Vormarsch. Vor allem die Corona-Krise habe die Nachfrage nach gelieferten Lebensmitteln deutlich erhöht. Es sei deshalb wichtig, dass auch auf virtuellen Marktplätzen die Gesetze eingehalten werden. Im konkreten Fall hatte Amazon für Obst und Gemüse die Vorgaben für die Herkunftskennzeichnung missachtet. Anstatt konkret zu benennen, woher angebotene Früchte und Gemüse stammen, hatte Amazon bis zu 13 mögliche Herkunftsländer angegeben. Dabei sind Lebensmittelhändler dazu verpflichtet, bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten das genaue Herkunftsland anzugeben, erklären die Verbraucherschützer.

Amazon habe zunächst argumentiert, eine eindeutige Herkunftsangabe sei im Online-Handel „nahezu oder ganz unmöglich“. Die Gerichte bestehen nun aber darauf. Dazu schreibt Foodwatch: „Das Urteil ist ein Erfolg für die Verbraucherrechte! Und ein Signal an die Politik, die Lebensmittelüberwachung endlich zeitgemäß zu organisieren. Denn der Fall Amazon Fresh hat gezeigt, dass auch die Lebensmittelkontrolle endlich im Onlinezeitalter ankommen muss.“

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