Frage: Ich habe einen 80 ha großen Betrieb. Da ich nicht verheiratet bin und keine Kinder habe, möchte ich den Hof auf die Kinder meines Bruders übertragen. Mein Neffe soll 73 ha bekommen und meine Nichte 7 ha. Damit ich den Hof teilen kann, habe ich ihn 2007 aus der Höfeordnung genommen. Mein Neffe hat die 73 ha im November 2018 übertragen bekommen, die grundbuch-rechtliche Übertragung, die vom Finanzamt anerkannt wird, fand im März 2019 statt. An die Nichte habe ich das Land noch nicht übertragen. Mein Steuerberater hatte mir geraten, die 10 % zurückzubehalten. Wann kann ich das Land auf sie übertragen, sodass keine Ketten Schenkung anfällt? Wie lange dauert die Schonfrist?
Antwort: Im ersten Schritt haben Sie die funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen (mehr als 90 % der Flächen) auf Ihren Neffen übertragen. Damit kann der Neffe die Buchwerte des Betriebes übernehmen. Es kommt nicht zur Aufdeckung von stillen Reserven. Der steuerliche Rat Ihres Steuerberaters war richtig!
Nach der Übertragung der Fläche zur Größe von 73 ha im Wirtschaftsjahr 2018/19 auf den Neffen, haben Sie einen verkleinerten Betrieb von 7 ha zurückbehalten. Das Gesetz schreibt keine bestimmten Fristen vor, wie lange Sie mit der Übertragung der restlichen Flächen auf die Nichte zuwarten sollen. Es empfiehlt sich dieser Schritt nach zwei Jahren zu machen, also im Wirtschaftsjahr 2020/21.