Frage: Wir hatten eine Kontrolle vom Veterinäramt. Die Kontrolleure haben einige Mängel festgestellt. Einige unserer Kälberiglus waren etwas zu klein und der Kuhstall war überbelegt. Nun haben wir folgende Fragen:
1) Welche Gebühren darf das Veterinäramt für die Kontrollen erheben? Muss ich diese bezahlen?
2) Gibt es ein Bußgeldkatalog, in dem steht, für welche Vergehen welche Strafen erhoben werden und was zu einer Prämienkürzungen führt.
Antwort:
Zu 1): Die Behörden des Staates erheben für ihre Amtshandlungen, zu denen die Kontrollen gehören, Gebühren. Kostenpflichtig ist derjenige, der die Kontrolle veranlasst hat. Das sind in diesem Fall Sie als Tierhalter eines Tierbestandes. Denn allein durch das Halten Ihrer Tiere veranlassen Sie eine gesetzlich vorgesehene Kontrolle, die Gebühren kostet. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den jeweiligen Kostenverzeichnissen der Länder und richten sich meist nach dem zeitlichen Aufwand der Kontrolle.
Zu 2): Anders als im Straßenverkehr gibt es keinen Bußgeldkatalog für die Verstöße, die die Kontrolleure feststellen. Die Behörde setzt die Höhe des Bußgeldes nach ihrem Ermessen fest. Sie orientiert sich dabei an bestimmten Kriterien, wie z.B. der Schwere des Verstoßes, der Gefährdung des Verbrauchers oder einer Wiederholung des Verstoßes.