Frage: Wir bekommen auf unser Stallgebäude ein neues Dach für 60.000 €. Durch die hohen Ausgaben fahren wir in diesem Jahr einen negativen Gewinn ein. Wie sollten wir diese Sanierung daher steuerlich behandeln, um möglichst viel Geld zu sparen? Müssen wir die Sanierung als Reparatur sofort absetzen oder können wir das Dach normal abschreiben?
Antwort: Sie müssen die Dachsanierung sofort absetzen. Das neue Dach gilt als Aufwendung für die laufende und vorbeugende Instandhaltung. Das ist eine sofortabzugsfähige Betriebsausgabe. Typische Beispiele für Erhaltungsaufwendungen an einem Gebäude sind:
- Austausch von Heizungsanlagen,
- Austausch von Fenstern und Türen,
- Neueindeckung des Daches.
Von den Erhaltungsaufwendungen abzugrenzen sind die nachträglichen Anschaffungskosten. Diese schreiben Sie über die Nutzungsdauer ab. Sie gelten, wenn Sie einen Vermögensgegenstand herstellen, erweitern oder über den ursprünglichen Zustand hinaus verbessern. Fragen Sie sich hierfür:
- Erschaffe ich etwas Neues, vorher nicht Vorhandenes?
- Habe ich das Gebäude vor weniger als drei Jahren erworben?
- Entstehen über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserungen?
- Erhöhen die Änderungen den Gebrauchswert des Gebäudes?
Da Sie in diesem Jahr voraussichtlich negative Einkünfte einfahren, haben Sie die Möglichkeit, einen Teil der Ausgaben in das vorherige oder das nachfolgende Jahr zu schieben als sogenannter Verlustrücktrag bzw. Verlustvortrag.
StB Stefan Heins, wetreu, Kie