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Jetzt wird's teuer: Neuer Bußgeldkatalog gilt ab 10. November

Der Bundesrat hat Änderungen im Bußgeldkatalog beschlossen. Die neue Straßenverkehrsordnung tritt am 10. November 2021 in Kraft. Das sind die neuen Regeln.

Lesezeit: 3 Minuten

Wer zu schnell fährt oder falsch parkt, muss vom 10. November an höhere Strafen zahlen. Die Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung sollen am 19. Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet werden, teilt das Bundesverkehrsministerium mit. Drei Wochen später treten die Änderungen dann in Kraft.

Neuer Bußgeldkatalog 2021

Parken und Halten

  • Die BKatV-Novelle sieht abschreckende Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe vor. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 € fällig.



  • Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen: Wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.



  • Darüber hinaus werden für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz Geldbußen von 55 € vorgesehen.



  • Ebenfalls für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge wird fortan eine Geldbuße von 55 € fällig werden.



  • Für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve sieht die BKatV-Novelle eine Geldbuße von 35 € vor.



  • Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 € fällig.

Rettungsgasse

  • Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird jetzt genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 € sowie ein Monat Fahrverbot. Als Folge dieser Sanktionen ist die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister vorgesehen.

Sonstige Regelverstöße

  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird nun mit bis zu 100 € Geldbuße geahndet.



  • Auch das sogenannte Auto-Posing kann nun wirksam geahndet werden: Die BKatV-Novelle sieht für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren Bußgelder bis zu 100 € vor.



  • Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.



  • Daneben sieht die BKatV-Novelle auch die Anpassung weiterer Geldbußen vor, so z. B. für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen.

Der neue Bußgeldkatalog enthält folgende Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße

  • Für normale Pkw bis 3,5 t gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig folgende Geldbußen in Euro:

Für Pkw mit Anhänger / Fahrzeuge schwerer als 3,5 t gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig folgende Geldbußen in Euro:

Für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder Passagierbusse gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig folgende Geldbußen in Euro:

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