Fast 400.000 Euro stellte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) seit Anfang April als Zuschuss zur Anschaffung unfallverhütender und gesunderhaltender Produkte wie beispielsweise von Kamera-Monitor-Systemen, Fixiereinrichtungen für Rinder, gebläseunterstütztem Atemschutz und anderen Produkten den Mitgliedsbetrieben zur Verfügung. Die für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Mittel sind mittlerweile aufgebraucht.
Ziel der SVLFG war es, die bei der LBG versicherten Unternehmer mit der Fördermaßnahme zu motivieren, stärker in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihrem Betrieb zu investieren. Dieses Ziel wurde in kurzer Zeit erreicht, so die Versicherung. Die Kampagne zeige, wie groß das Interesse der versicherten Unternehmer ist, die Arbeit auf ihren Betrieben sicherer zu machen.
Die Anschaffung dieser präventionswirksamer Produkte wurde 2020 von der SVLFG gefördert.
Die SVLFG bittet ihre Versicherten, keine Anträge auf Prämien mehr stellen.
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40 Anträge auf Betriebs- und Haushaltshilfe wegen Corona
von Agra Europe
Weiter teilt die SVLFG mit, dass ihr zuletzt 40 Anträge auf Betriebs- und Haushaltshilfe wegen einer Covid-19-Erkrankung vorlagen. Keine Informationen hat die Sozialversicherung allerdings darüber, wie hoch die Gesamtzahl der Coronainfizierten unter ihren Versicherten ist.
Wie die SVLFG auf Anfrage von Agra Europe mitteilte, wurden allein in Bayern elf Anträge auf Betriebs- und Haushaltshilfe gestellt. Insgesamt zwölf Anträge entfallen auf den sogenannten „Abschnitt Nord“ der Sozialversicherung; dazu zählen insbesondere Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie die fünf ostdeutschen Länder. In Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg sowie aus dem Bereich der ehemaligen Gartenbau-Sozialversicherung waren 17 Anträge eingegangen.
Die SVLFG hatte Ende März bekanntgegeben, dass bei Erkrankung mit dem Coronavirus ein Anspruch auf Betriebs- und Haushaltshilfe bestehe. Die Bereitstellung einer Ersatzkraft bei einer festgestellten Infektion ist laut der Sozialversicherung von den konkreten Verhältnissen im Einzelfall und der Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden abhängig. Man sei bemüht, in jedem Einzelfall eine sachgerechte Lösung zu finden, betonte die SVLFG