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Entscheidung bestätigt

Rinderhalter aus Roggenburg bekommt wegen Tierschutzverstößen Haltungsverbot

Anordnungen, Bußgelder und Strafverfahren gegen einen Rinderhalter hatten kein Umdenken bewirkt. Nun sah das Amt nur noch einen Ausweg.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Veterinäramt des Landkreises Neu-Ulm untersagt einem Landwirt aus Roggenburg-Meßhofen die Tierhaltung. Der Rinderhalter soll seit Jahren gegen den Tierschutz verstoßen haben, berichtet der SWR.

So sei der Betrieb durch wiederkehrende Verstöße im Bereich Tierschutz, Tierkennzeichnung und Tierkörperbeseitigung aufgefallen. Ende August erreichte den Veterinärdienst am Landratsamt dann eine Beschwerde, dem zwei Vor-Ort-Kontrollen folgten. Dabei seien erneut gravierende Tierschutzverstöße festgestellt worden, die jetzt zu dem Tierhaltverbot führten, teilte das Landratsamt mit.

Beispielsweise habe der Mann kranke Kühe nicht erkannt und auch nicht abgesondert oder sie tierärztlich behandeln lassen. Bei der letzten Kontrolle seien außerdem auf einem Misthaufen des Hofes Tierkadaver bzw. Reste von toten Tieren entdeckt worden.

Der Landwirt war dem Medienbericht zufolge zwar gegen das Tierhaltungsverbot vorgegangen, das Verwaltungsgericht in Augsburg habe die Entscheidung aber als angemessen bewertet. Anordnungen, Bußgelder und Strafverfahren hätten in den letzten Jahren zu keiner Besserung auf dem Hof in Roggenburg geführt.

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