Gegen die Abschussgenehmigung des niedersächsischen Umweltministeriums für einen Wolf aus dem Rodewalder Rudel (Landkreis Nienburg) hat der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. eine einstweilige Verfügung beantragt. Nur kurze Zeit später, in der Nacht von Montag auf Dienstag, wurde im Revier von Wolfsrüde "GW 717m", der nachweislich für einen Großteil der Nutztierrisse in der Region zuständig ist, ein 200 Kilo schweres Isländer-Pony gerissen. (Mehr hier beim NDR)
Vor diesem Hintergrund fordert der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern erneut, dass der Wolf aus Anhang IV in den Anhang V der FFH-Richtlinie wandert. Das Bundesumweltministerium sei gefordert, endlich das Bundesnaturschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass eine Regulierung, so wie in anderen EU-Ländern, möglich wird.
Das ist laut dem Bauernverband nicht der erste Fall. Im vergangenen Herbst hatte die „Grüne Liga“ einen Eilantrag gegen eine genehmigte Entnahme in Sachsen beantragt. Daraufhin hatte das Landratsamt Bautzen die Erlaubnis außer Vollzug gesetzt – nun will das Amt warten, bis ein Gericht über die Abschussgenehmigung entscheidet. Dieser Prozess könnte Jahre dauern.
Das zeige, dass nach den Beispielen Sachsen und Niedersachsen auch für Mecklenburg-Vorpommern offensichtlich kein ausreichender Schutz vor Problemwölfen gegeben ist. Das Mantra, wonach „die Entnahme heute schon möglich sei“, hat sich laut dem BV als falsch erwiesen, wenn eine kleine aber laute Minderheit eine Entnahme-Entscheidung blockieren kann, an der selbstverständlich schon im Entscheidungsprozess Naturschutzverbände beteiligt waren.
Die Behörden werden handlungsunfähig gemacht und Tierhalter bleiben weiterhin dem Risiko von Problemwölfen ausgesetzt.