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Versuchter Totschlag

Traktor als Waffe genutzt - Landwirt muss mehrere Jahre ins Gefängnis

Ein Landwirt aus dem Landkreis Neumarkt hatte versucht, seinen Nachbarn mit einem Rundballen im Traktorfrontlader zu erdrücken. Nun kam das Urteil.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Fall aus dem Landkreis Neumarkt hatte für Aufsehen gesorgt: Ein 71-jähriger Landwirt hatte im Streit seinen Nachbarn mit einem Rundballen im Frontlader an einen Container gedrückt und ihn so eingeklemmt.

Vorangegangen war ein langjähriger Streit

Der Tat war laut Bayerischem Rundfunk ein langjähriger Streit vorangegangen. Wegen eines "absolut nichtigen Anlasses" sei der Konflikt im vergangenen August eskaliert, so das Gericht. Das damals 43-jährige spätere Opfer hatte an dem Tag Tierfutter aus seinem Transporter geladen und dabei die Straße vor seinem Stall blockiert. Der Transporter stand damit auch dem Nachbarn im Traktor im Weg.

Dieser schob daraufhin den Wagen, in dem noch der elfjährige Sohn des Nachbarn saß, sieben Meter über die Straße. Der Junge konnte sich mit einem Sprung aus dem Auto in Sicherheit bringen. Danach fuhr der Bauer mit dem Traktor auf seinen Nachbarn zu und quetschte ihn mit einem Strohballen auf dem Frontlader gegen einen Metallcontainer. Die Wand des Containers gab jedoch nach, sodass das Opfer nur leichte Verletzungen erlitt. 

Sowohl der Geschädigte als auch sein Sohn sagten im Verfahren aus, dass sie sich Sorgen machten, und Angst hätten vor weiteren Angriffen.

Gutachter belegt Tötungsabsicht

Ein Gutachter hatte laut BR im Verlauf des Verfahrens vor dem Landgericht in Nürnberg vorgerechnet, dass die Drucklast des Strohballens ungefähr 300 kg betrug und für circa drei bis vier Sekunden auf das Opfer eingewirkte. Demnach sei es nur dem glücklichen Zufall zu verdanken gewesen, dass der Container nachgab und dadurch keine bleibenden Verletzungen entstanden.

Laut Gericht äußerte der Angeklagte rund 20 Minuten nach der Tat gegenüber den eingetroffenen Polizeibeamten, dass es ihm egal gewesen sei, ob der Geschädigte "verreckt wäre". Bei dem Angeklagten lägen keine Schuld mindernden Umstände vor, sodass er uneingeschränkt schuldfähig sei.

Das Urteil

Der Richter verhängte am Ende eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gegen den Mann aus der Oberpfalz, unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Die Strafe ist nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann sitzt außerdem bereits seit knapp elf Monaten in Untersuchungshaft.

Die Richter begründeten das Urteil damit, dass der Angeklagte es in Kauf genommen habe, dass der Geschädigte durch den Strohballen verletzt würde oder sogar hätte sterben können.

Kürzlich erst gab es einen ähnlichen Fall in Bad Essen (Landkreis Osnabrück):

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