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Sozialversicherung

Trotz AdL-Erwerbsminderung bis zu 6.300 Euro/Jahr dazuverdienen

Wer aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) wegen Erwerbsminderung eine Rente bezieht, kann sich Geld dazuverdienen.

Lesezeit: 1 Minuten

Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) können unter bestimmten Voraussetzungen bis 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass dieses Einkommen der Rente angerechnet wird. Das teilt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit.

Außerdem würden auf Erwerbsminderungsrenten keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft angerechnet – es sei denn, der Rentenbezieher ist noch Landwirt im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte.

Die Landwirtschaftliche Alterskasse zahlt Renten wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe aus, soweit der Hinzuverdienst monatlich 450 Euro nicht übersteigt. Ein zweimaliges Überschreiten um jeweils einen Betrag bis zur Hinzuverdienstgrenze bleibt unberücksichtigt. Das heißt, es können beispielsweise für zehn Monate 450 Euro und für zwei Monate jeweils bis zu 900 Euro hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gemindert wird. Dies entspricht einem jährlichen unschädlichen Hinzuverdienst von 6.300 Euro.

Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten andere Hinzuverdienstgrenzen. Weitere Informationen gibt es unter www.svlfg.de/renten-wegen-erwerbsminderung. Fragen zum Thema können per Mail an AK-Leistung@svlfg.de gerichtet werden.

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