Die EU-Regeln für die Lebensmittelkennzeichnung war das Thema des Verbraucherpolitischen Forums in Berlin am vergangenen Donnerstag. Der Verbraucherzentrale fehlen unter anderem einheitliche EU-weite Regeln für die Herkunftskennzeichnung eines Lebensmittels und den Nutri-Score, also ein Kennzeichen für den Nährwert eines Produktes.
Deutschland muss beim Tierwohl vorangehen
Die Verbraucherzentrale fordert eine EU-weit einheitliche und umfassende Herkunftskennzeichnung vor allem für tierische Produkte. Hier verwies Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner darauf, dass das Landwirtschaftsministerium an dem Tierwohlkennzeichen arbeitet und die Kriterien nach Brüssel geschickt hat.
„Ich verlange ein ambitioniertes Tierwohllabel mit deutlich höheren Standards, als die gesetzliche Regelung“, sagte Klaus Müller von der Verbraucherzentrale. Er plädiert ebenfalls für die freiwillige Kennzeichnung, weil ein verbindliches Label laut EU-Recht nicht erlaubt ist. Deutschland müsse vorangehen, weil Brüssel auf Deutschland als einen der größten Mitgliedsstaaten, guckt. Dann könnte eine EU-weite Kennzeichnung möglich sein.
Nährwertkennzeichen in Arbeit
Außerdem will die Verbraucherzentrale eine einheitliche farbliche Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln in der ganzen EU. Müller favorisiert hier den Nutri-Score. Dieser ist leichter verständlich als die Ampel laut französischen Wissenschaftlern. Frankreich haben Wissenschaftler die Verbraucher befragt und der Nutri-Score war aus vier verschiedenen Kennzeichnungen der am besten verständliche. Dort setzen die Lebensmittelhersteller den Nutriscore bereits ein.
Klöckner wies darauf hin, dass sie an einem Modell für die Nährwertkennzeichnung arbeite. Sie wolle zunächst die Analyse des Max-Rubner-Instituts (MRI) abwarten, das derzeit verschiedene freiwillige Modelle vergleiche und bewerte, die auf dem europäischen Markt eingesetzt würden. Dann will sie mithilfe der Ergebnisse entscheiden, welche Modelle bei deutschen Verbrauchern getestet werden. Das dann empfohlene System werde ein freiwilliges sein, weil eine verbindliche Kennzeichnung nach EU-Recht nicht zulässig ist.