Im August 2018 hatte ein heute 57 Jahre alter Viehhändler einen Jungbullen aus Diepenau (Landkreis Nienburg) zu dem inzwischen wegen Tierschutzverstößen geschlossenen Schlachthof in Bad Iburg bei Osnabrück gefahren.
Das Rind soll aber schon beim Aufladen auf dem landwirtschaftlichen Betrieb nicht transportfähig gewesen sein, urteilte erst das Amtsgericht Bad Iburg und jetzt auch das Landgericht Osnabrück im Berufungsverfahren. Damit sei dem Tier ein länger anhaltendes Leiden zugefügt worden, sind die Richter überzeugt.
Das Gericht bestätigt damit das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist (AZ.: 7 NBs 1106 Js 14563/20), meldet die dpa. Der Mann aus dem ostwestfälischen Rahden muss demnach 35 Tagessätze zu je 70 € zahlen.
Tierrechtler hatten Kameras aufgehängt
Herausgekommen waren die Verstöße damals, weil Tierrechtsaktivisten in dem Schlachtbetrieb heimlich Kameras aufgehängt hatten. Die Videos zeigten den Umgang mit verletzten Rindern in dem Betrieb. Die Tiere waren eigentlich gar nicht transportfähig und hätten auch nicht angenommen werden dürfen. Im Zuge der Ermittlungen gerieten somit auch die Viehhändler und Tierhalter ins Visier, es gab zahlreiche Strafverfahren. Der Landkreis Osnabrück schloss den Schlachthof im Herbst 2018.
Der im aktuellen Fall angeklagte Viehhändler versicherte, dass der Jungbulle beim Aufladen noch transportfähig gewesen sei. Bei der Ankunft am Schlachthof sei das Tier dann nicht mehr aufgestanden. Auf der Fahrt habe er eine Vollbremsung machen müssen, möglicherweise sei der Jungbulle gestürzt.
Video widerlegt Aussagen des Viehhändlers
Die Richter sahen sich daraufhin das Video vom Abladen an und bemerkten, dass der Fahrer nach dem Öffnen des Wagens direkt zu dem auf dem Boden liegenden Tier ging. Das hätte er nicht gemacht, wenn er nicht gewusst hätte, dass es nicht aufstehen und in dem Zustand nicht gefährlich werden kann. So erklärte ein Sachverständiger, dass fitte Tiere nach dem Öffnen sofort herausgesprungen wären – selbst dann, wenn sie sich bei der Fahrt verletzt hätten.
Dass der erfahrene Viehhändler sich beim Öffnen nicht geschützt hat und sofort zum Tier ging spreche dafür, dass er um den Zustand wusste, zitiert die dpa die Experten weiter. Diese Einschätzung übernahm dann auch das Gericht.
Die Verteidigung argumentiert dagegen weiter, dass es keine Beweise für die nicht vorhandene Transporttauglichkeit ab Hof gibt. Der Anwalt will daher mit seinem Mandanten das weitere Vorgehen beraten und hält sich eine Berufung offen.