In Deutschland gibt es keine rechtsverbindliche Definition von Weidemilch. Der Milchindustrie-Verband (MIV) hat in einem Positionspapier festgehalten, dass Weidemilch von Kühen stammen muss, die mindestens 120 Tage im Jahr jeweils mindestens 6 Stunden täglich Weidegang haben – sofern es Witterung und Bodenzustand zulassen. Das gilt als Branchenstandard in Deutschland. Und diesen hat das Oberlandesgericht Nürnberg im Februar 2017 in einem Streitfall als Referenz herangezogen.
Eine flächendeckende und ganzjährige Weidehaltung ist aufgrund der Flächen- und Betriebsstrukturen sowie der Witterung in Deutschland nicht möglich. Ähnlich ist es in den Niederlanden, Dänemark und Österreich. „Auch sie haben als Basisdefinition 120 Tage mit 6 Stunden“, sagt Torsten Sach, MIV.
Anders ist es beispielsweise in Irland: Hier ist die Weide das grundlegende Prinzip der Milchwirtschaft. „Deshalb ist die gesamte irische Milch Weidemilch. Die Weideperiode geht von Anfang März bis Mitte bzw. Ende November“, sagt Verena Schley von Ornua. Das Unternehmen vertreibt unter dem Namen Kerrygold Milchprodukte aus Irland weltweit.