Das verpflichtende Anfertigen von Antibiogrammen könnte Nutztierhalter 30 bis 40 Mio. € kosten. Das hat das Bundesministerium gegenüber Branchenverbänden bestätigt. Mit der Analyse von Erregern will das Ministerium den Einsatz von Reserveantibiotika begrenzen. Eine gesetzliche Pflicht dazu könnte noch im Sommer mit der Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung kommen.
Gleichzeitig stagnieren die Therapiehäufigkeiten, wie ein Blick auf die aktuellen Antibiotika-Kennzahlen zeigt. Die Zahlen 1 und 2 geben die Werte an, unter denen 50 bzw. 75% aller betrieblichen Therapiehäufigkeiten liegen. Für Mastrinder (älter als acht Monate) liegen beide Werte seit über einem Jahr bei 0. Für Mastkälber ist die Kennzahl 2 leicht auf 2,904 gestiegen. Bei einem Wert von 0 müssen Mäster schon wegen einer Tierbehandlung einen Maßnahmenplan erstellen.
Der Deutschen Bauernverband (DBV) fordert deshalb statt der sich fortlaufend verschärfenden Kennzahl 2 einen sachverständig festgelegten Grenzwert, der eine „normale“ Antibiotika-Menge anzeigt. Nur so sei es zukünftig möglich, kranke Tiere sinnvoll zu behandeln. Der DBV fordert auch verpflichtende Nullmeldungen. Aktuell würden die Betriebe bestraft, die ihre Therapiehäufigkeiten melden.