Rindermäster sollten die verbrauchten Arzneimittel besser selbst über HI-Tier (HIT) und nicht über Dritte an die Tierarzneimittel-Datenbank (TAM) melden. Das empfiehlt Dr. Tobias Kirschner vom Kreisveterinäramt Unna. Denn bei HIT hat der Landwirt die Möglichkeit, fehlerhafte Meldungen selbst zu korrigeren. Bei Meldungen über Dritte hingegen ist das nur über Umwege möglich.
Darüber hinaus sollten Rinderhalter bei HIT angeben, wenn sie nicht meldepflichtig sind oder keine Antibiotika eingesetzt haben („Nullmeldung“). Denn die Veterinärbehörden haben die Aufgabe, jedes Melderegister einzeln zu überprüfen. Dabei müssen sie feststellen, ob der Landwirt nicht gemeldet hat, weil er es tatsächlich nicht musste, oder ob er es „vergessen“ hat.
Dr. Kirschner weist auch darauf hin, dass Landwirte, die Dritte beauftragt haben, die Antibiotika-Anwendungen für sie zu melden, dazu bei ihrer Behörde eine „schriftliche Versicherung“ abgeben müssen. Das können sie sich ersparen, indem sie dies selbst melden. „Nutzungsart-, Bestandsbewegungs- und Stichtagsmeldungen müssen sie in der Datenbank ohnehin selbst vornehmen“, sagt Dr. Kirschner. Die Antibiotika-Meldungen wären dann kein großer zusätzlicher Aufwand.
Für Landwirte, die noch Probleme mit dem Melden haben, gibt es bei HIT eine Anleitung („Handbuch für Rinderhalter“), in der jeder Schritt genau erklärt ist. Ansonsten können sie sich an ihre zuständige Veterinärbehörde wenden.