Massive Verwirrung bei der Einführung der neuen EU-Futtermittelhygiene-Verordnung: Die Einhaltung der Krite-rien soll bereits mit Inkrafttreten der Verordnung am 1.1.06 im Rahmen von Cross Compliance kontrolliert werden, ob-wohl die konkreten Anforderungen noch nicht geklärt sind. Fest steht bisher lediglich, dass jeder Betrieb der Futtermittel produziert, transportiert, lagert, verkauft oder verfüttert, als Futtermittelunternehmer der Kategorie Primärproduktion gilt und als solcher ab 1. Januar 2006 registriert sein muss. Doch wo und ob sich die Betriebe selbst melden müssen, oder ob die Erfassung einfach über den Grundantrag geregelt werden kann, ist unklar. Offen ist auch, wie die Kennzeichnung der Futtermittel und wie die Dokumentation zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, zur Düngung, zu Schädlingsbefall etc. konkret aussehen soll. Im Moment erarbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Leitfaden für die Futtermittelüberwachungsbehörden. Danach sind die Wirtschaftsverbände wie die Kammern, der DBV und die DLG für eine Leitlinie zur praktischen Umsetzung zuständig. Der Zeitplan ist dabei aber noch völlig offen. Solange man sich bei der Auslegung so viel Zeit lässt, müsste dann aber auch die Cross-Compliance Relevanz hinten angestellt werden. Weitere Informationen zur Futtermittelhygieneverordnung sowie die Ansprechpartner der Futtermittelüberwachungsbehörden in Ihrer Region finden Sie bei top agrar im Internet unter www.topagrar.com Rubrik Leserservice Rind.
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