Der Landwirt kritisiert, dass die Tierseuchenkasse bei der BHV1-Sanierung die Mehrwertsteuer nicht erstattet und die Transportkosten zum Schlachtbetrieb nicht übernommen hat.
Dazu Folgendes: Eine Tierseuche ist für den Betrieb eine schwierige Situation. Die Tierseuchenkasse soll die staatliche Tierseuchenbekämpfung finanziell und fachlich unterstützen. Sie hat jedoch einen engen rechtlichen Rahmen. Sie ist z.B. gesetzlich verpflichtet, Anträge auf Übernahme der Umsatzsteuer abzulehnen. Die Entschädigung des Tierwertes kommt zu 50% aus den Mitteln des Landes (Steuern) und zu 50% aus den Beiträgen der Rinderhalter. Neben dieser Entschädigung kommt die Tierseuchenkasse auch für die Untersuchungen und ggf. erforderliche Impfungen auf. Transportkosten kann die Tierseuchenkasse aufgrund von EU-Vorschriften nicht erstatten, da diese auch ohne eine Seuche anfallen.
Die Tierseuchenkasse ist keine Versicherung: Diese übernimmt meist auch Folgeschäden wie Verdienstausfälle etc. Deshalb ist es ratsam, sich abzusichern.
Außerdem kritisiert der Landwirt, dass nicht alle Tiere direkt aus dem Bestand entfernt wurden und dass die Bekämpfung bei reinen Mastbetrieben nicht nötig sei. Dazu Folgendes: Herpesviren ziehen sich nach einer Vermehrung im Köper in die Nervenzellen zurück. Wenn Stress auftritt, vermehrt sich das Virus und wird ausgeschieden. Daher ist der Gesundheitsstatus der Herde für die Sanierung wichtig: Sind mehr als drei Viertel der Tiere infiziert und zeigen BHV1-typische Krankheitserscheinungen, ist es sinnvoll alle Rinder aus dem Bestand zu entfernen. Handelt es sich um deutlich weniger Tiere, die zudem äußerlich gesund sind, müssen nur die infizierten Tiere entfernt werden. Die meisten BHV1-Betriebe in Niedersachsen haben wir so erfolgreich saniert.
Die Sanierung hat in Deutschland nur Erfolg, wenn der Erreger aus allen Rinderhaltungen entfernt wird. Mastbetriebe lösen ohne direkten Tierkontakt immer wieder Ausbrüche in anderen Beständen aus. Denn das Virus wird z.B. auch über Schädlinge übertragen. BHV1-positive Tiere in BHV1-freien Gebieten müssen daher möglichst schnell aus der Herde entfernt werden.Dr. Ursula Gerdes, Niedersächsische Tierseuchenkasse