Für Genossenschaftsmolkereien könnten Verträge mit der Angabe von Menge, Preis und Laufzeit Pflicht werden. Denn die Befreiung von der Vertragspflicht gerät stärker unter Beschuss. Jetzt schlägt auch das Europäische Parlament eine Änderung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung vor, in dem die Ausnahme steht. Die Trilog-Verhandlung (Kommission, Rat, Parlament) soll noch vor der Sommerpause starten. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt will sich für eine Fortentwicklung des Artikel 148 einsetzen:
- Die vollständige Andienungs- und Abnahmepflicht erhöhe Preisausschläge nach unten und befördere die Abwärtsspirale der Milchpreise.
- Die nachträgliche Preisfestsetzung erschwere die Orientierung an Preissignalen und schaffe Planungsunsicherheit.
- Die Milchkrise habe gezeigt, dass die Anpassung des Milchangebots zu träge und zu langsam ist.
- Die Milcherzeuger tragen in hohem Maße alleine das Preisrisiko.
Schmidt plädiert für eine Preis-/Mengen-regelung für bestimmte Milchmengen.