Zum ersten Mal hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Kennzahlen zu den betrieblichen Therapiehäufigkeiten für Masttiere veröffentlicht.
Das BVL berechnete aus den eingesetzten Antibiotika zwei Kennzahlen, auf die es nun für die Tierhalter ankommt: der Median und das dritte Quartil.
Der Median (Kennzahl 1) ist der Wert, unter dem die Hälfte aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen. Das dritte Quartil (Kennzahl 2) ist der Wert, unter dem 75 % aller Therapiehäufigkeiten liegen.
Für die Nutzungsarten Mastkälber bis acht Monate und Mastrinder älter als acht Monate beträgt der Median im ersten Erhebungszeitraum jeweils 0,0. Das heißt, dass mindestens 50 % der meldepflichtigen Rindermäster kein Antibiotikum einsetzten. 25 % der Therapiehäufigkeiten überschritten den Median, blieben aber unterhalb des dritten Quartils. Diese Landwirte müssen mit ihrem Tierarzt prüfen, wie sich der Antibiotikaverbrauch im Betrieb reduzieren lässt.
Für einige Landwirte wird es ernster: Bei sowohl 25 % der Therapiehäufigkeiten der Mastkälber bis acht Monate, als auch der Mastrinder älter als acht Monate, wurde das dritte Quartil überschritten. Die Kennzahl 2 liegt hier bei 5,058 bzw. 0,015. Die Konsequenz: Bis zum 31. 07. 2015 müssen die Landwirte gemeinsam mit dem Tierarzt einen schriftlichen Reduktionsplan erstellt, und bei deren zuständigen Kreisveterinärbehörde unaufgefordert eingereicht haben. Diese prüft den Maßnahmenplan und kann ggf. weitere Maßnahmen anordnen.
Die aus verschiedenen Parametern errechnete Therapiehäufigkeit ist eine abstrakte Zahl ohne Einheit. Sie gibt weder Auskunft über die Anzahl behandelter Tiere, noch über die Menge oder Häufigkeit eingesetzter Antibiotika. Es wird aber interessant sein, wie sich die Kennzahlen entwickeln.
Bis zum 31.05.2015 müssen die Tierhalter ihre betrieblichen Therapiehäufigkeiten anhand der bundesweiten Kennzahlen selbst einstufen und schriftlich dokumentieren. Die Therapiehäufigkeiten der beiden Nutzungsarten werden dabei getrennt betrachtet.