Formaldehydhaltige Biozide gibt es in unterschiedlichen Ausgangskonzentrationen. Das müssen Sie bei den Mischungsverhältnissen berücksichtigen.
Für eine Gebrauchsmischung aus zwei Ausgangsprodukten mit unterschiedlicher Konzentration müssen Sie die „Kreuzregel“ anwenden (Übersicht 3). Dabei werden die Kreuzdifferenzen aus den Ausgangskonzentrationen zum Sollwert (hier: 5 %) gebildet. Im Beispiel ergibt die Kreuzdifferenz für das 27 %-ige formaldehydhaltige Biozid zum 5 %-igen Klauenbad 22. Für das 0 %-ige reine Wasser ergibt sich die Differenz 5. Die Summe der so erhaltenen Zahlen ergibt 27, also 100 %.
Um den Anteil der einzelnen Mischungspartner zu errechnen, müssen Sie nun die aus den Kreuzdifferenzen erhaltenen Anteile ins Verhältnis zum Ganzen setzen. Um den prozentualen Anteil zu erhalten, errechnen Sie über eine Dreisatzrechnung das Verhältnis zu 100, also für Wasser 22 multipliziert mit 100 und dividiert durch 27. Das ergibt 81,48 %. Für das formaldehydhaltige Biozid ergibt sich 5 multipliziert mit 100 und dividiert durch 27, also 18,52 % formaldehydhaltiges Biozid.
Bei einem Klauenbad mit 100 Li-tern Inhalt müssen Sie 18,52 Liter formaldehydhaltiges Biozid mit 81,48 Litern Wasser mischen.