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„Gastvögel“ unter Schutz

Lesezeit: 2 Minuten

Das Land Niedersachsen bietet Agrar­umwelt- und Klimaschutz­maßnahmen (AUKM) für die Förderperiode 2014-2020 (PFEIL) an. Ein Bestandteil der AUKM sind „Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel“ die sowohl auf Acker als auch auf Dauergrünland angeboten werden.


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Die Maßnahme auf Dauergrün­­-land teilt sich auf in Gebiete außerhalb (aSW) und innerhalb von Schwerpunkträumen des Wiesen­vogel­schutzes (iSW).


In der Maßnahme aSW läuft der Verpflichtungszeitraum zum Ein­halten von Bewirtschaftungsauflagen grundsätzlich vom 1. November bis einschließlich 31. März des Folge­jahres. Außerhalb dieses Zeitraumes sind alle Maßnahmen zur Grün­landpflege und -nutzung grund­sätzlich möglich.


In der Maßnahme iSW gelten längere Verpflichtungszeiträume im Frühjahr, da hiermit auch Wiesenvögel geschützt werden sollen. Aber auch hier endet der Verpflichtungszeitraum spätestens am 15. Juni eines jeden Jahres. Dieser längere Verpflichtungszeitraum ist freiwillig.


In günstigen, graswüchsigen Lagen ist eine Neuansaat während der Vegetationszeit von Mai bis Anfang September möglich. In sommer­trockenen Lagen gelingt am sichersten eine Ansaat im Frühjahr.


Die meisten Vorteile bietet in der Regel eine Ansaat Ende Juli/Anfang August. Die Temperatur- und Niederschlagsverhältnisse sind dann in der Regel optimal.

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