Sollten sich die Molkereien nicht bewegen, könnte die Regierung verbindliche Lieferbeziehungen zwischen Erzeugern und Molkereien vorschreiben. Das machte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bei einem Milchgespräch mit Verbänden Ende August deutlich. Die rechtliche Grundlage bildet der geänderte Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung. Ziel sei, die Branche krisenfester zu machen.
Um den Druck zu erhöhen, müssen Molkereien und Verbände der Ministerin schriftlich belegen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben. Frist ist der 31. Oktober 2018. Zudem will Klöckner ein wissenschaftliches Gutachten einholen.
Auf der Agrarministerkonferenz im Frühjahr hatten sich dreizehn Bundesländer für staatliche Vorgaben ausgesprochen. Bei der Herbstkonferenz Ende September steht das Thema wieder auf der Agenda.
Den Molkereien schmeckt das nicht: Der Milchindustrie-Verband lässt juristisch klären, wie viel Spielraum der Gesetzgeber hat. Zudem könnten neue Verträge weder die Volatilität noch niedrige Milchpreise bekämpfen. Internationale Molkereikonzerne machen deutlich, dass die Anwendung des Artikel 148 nur europaweit sinnvoll sei.