Niedersachsen hat eine Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung vorgelegt (top agrar 5/2018, S. R26). Weshalb diskutiert jetzt auch der WLV darüber?
Peter: Die Leitlinie ist im Rahmen des Niedersächsischen Tierschutzplanes entstanden. Über einen Zeitraum von 3,5 Jahren haben unter anderem Landvolk, Landwirtschaftskammer, LAVES, Tierärztliche Vereinigung Tierschutz und Beratungsring Osnabrück daran gearbeitet. Die Leitlinie soll als Orientierung für die Behörden dienen, da es außer den Empfehlungen des Europarates aus den 80er Jahren keinen anderen Bewertungsrahmen für die Bullenmast gibt. Natürlich wird der Vorschlag aus Niedersachsen bundesweit diskutiert. In Nordrhein-Westfalen konfrontieren bereits Kreisveterinäre erste Landwirte mit der Leitlinie.
Wo stimmen die westfälischen Mäster überein, wo nicht?
Peter: Seit dem Frühjahr beschäftigen wir uns im Arbeitskreis Rindfleischerzeugung mit der Leitlinie. Grundsätzlich begrüßen wir ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer, da sie den Bullenmästern Planungssicherheit für die Zukunft bieten kann. Fachlich ist in der Leitlinie vieles richtig. Es gibt aber einige Knackpunkte, die uns große Sorgen bereiten. Die Platzvorgaben liegen mit 3,5 m2 in der Endmast (ab 650 kg LG) deutlich über den Empfehlungen der Landwirtschaftskammer NRW. Außerdem soll die Liegefläche von 2,5 m2 pro Tier mit Gummi ausgelegt sein. Hier sehen wir dringenden Änderungsbedarf. In vielen Ställen sind die Platzvorgaben für die Liegeflächen nur dann umsetzbar, wenn 30 bis 40% des Bestandes abgestockt wird. Das gilt auch für Ställe, die erst vor Kurzem gebaut worden sind. Das ist unzumutbar. Als Alternative bleibt nur, die gesamte Bucht mit Gummi auszulegen. Aus tierschutzfachlicher Sicht bewerten wir das sehr kritisch.
Welche zusätzlichen Forderungen haben Sie?
Peter: Wir wollen uns kurzfristig mit dem Düsseldorfer Ministerium zusammensetzen, um die angesprochenen Punkte vorzutragen. Wir wollen einen praktikablen Weg finden, der die Wirtschaftlichkeit unserer Betriebe nicht gefährdet. Ein wichtiges Zeichen könnte beispielsweise sein, dass wir längere Übergangszeiten für die Umbaumaßnahmen erhalten. Die niedersächsische Leitlinie sieht hier beispielsweise für die Umgestaltung der Liegeflächen nur zwölf Jahre vor. Das ist zu wenig und daher stimmte auch das Landvolk Niedersachsen der Leitlinie nicht zu. Für den Umbau der Liegeflächen fordern wir eine Übergangszeit von 20 Jahren.