Brüssel sorgt für Gesprächsstoff in der Milch-Branche:
- Milchlieferverträge: Künftig könnten für alle Erzeuger und Molkereien Milchlieferverträge mit Menge und Preis verpflichtend sein. EU-Kommission, Parlament und Rat haben sich auf Änderungen des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung verständigt:
Mitgliedstaaten können schriftliche Verträge vorschreiben und hier verbindlich Mengen sowie Preise für eine bestimmte Liefermenge fixieren. Genossenschaften sollen zwar davon befreit sein, aber nur, wenn deren Satzung Regelungen mit gleicher Wirkung enthält.
Schreibt ein Mitgliedstaat keine schriftlichen Verträge vor, kann ein Landwirt oder eine Erzeugerorganisation diesen Vertrag individuell vom Abnehmer verlangen. Offen ist, ob das für Genossenschaften gilt.
Parlament und Rat müssen diese Ergebnisse zur sog. Omnibus-Verordnung noch bestätigen. Sie soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Bundesregierung, Bundesländer und der DBV hatten darauf gedrängt.
- Intervention schwächen: Die EU-Kommission will das Sicherheitsnetz für den Milchmarkt herunterfahren und die staatlichen Ankäufe von Magermilchpulver senken. Dazu müsse der garantierte Festpreis nächstes Jahr „gegen Null gehen“. Das könnte eine Preisspirale nach unten auslösen. Im Lager liegen noch über 380000 t Pulver.