Zu: „Soll die Andienungspflicht abgeschafft werden?“, in top agrar 11/2015 Seite R 12
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Genossenschaft oder Privatmolkerei ohne Lieferverpflichtung effektiv am Markt agieren kann. Die Privaten handeln dafür Verträge aus, die Genossen regeln es in der Satzung.
Dass manchem Erzeuger die Kündigungsfrist von zwei Jahren nicht gefällt, ist Realität. Aber zur Lieferverpflichtung gehört auch die Abnahmepflicht der Molkerei.
Nach meinem Wissen sind die Zeiten vorbei, wo Molkereien „freier Milch“ mit Höchstpreisen hinterherjagen. Auch Genossenschaften zeigen sich kulant, wenn Milcherzeuger einen Teil ihrer Milch selbst vermarkten.
Das zeigte sich beispielsweise vor einigen Jahren auf einem Betrieb mit 120 Kühen in den Niederlanden. Etwa die Hälfte seiner Milch vermarkte er selbst als Käse. Er sagte klar: „Wenn die Molkerei die restliche Milch nicht annehmen würde, müsste ich die Käseproduktion und -vermarktung ganz einstellen. Denn dann könnte ich es nicht mehr wirtschaftlich betreiben.“ Viele unserer Direktvermarkter wären wohl auch am Ende, wenn die Molkereien auf vollen Liefer-zwang bestehen würden. Ich selbst sehe die Direktvermarktung als Werbung für Milchprodukte und nicht als Konkurrent auf dem Markt.Ludwig Schmidt,
91171 Kraftsbuch/Greding