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Neue Lücken in der Betriebshaftpflicht?

Lesezeit: 3 Minuten

Stimmt es, dass jetzt immer größere Haftungsrisiken in Sachen Produkthaftung auf die Betriebe zukommen? Fry: Seit zwei Jahren gilt das neue Produkthaftungsgesetz. Danach müssen Landwirte wie andere Produzenten für ihre Produkte haften. Zudem gibt es Änderungen im Kaufrecht. Diese erweiterte Produkthaftung ist aber innerhalb der bestehenden Betriebshaftpflicht versichert. Gibt es Bereiche, die nicht durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt sind? Fry: Die reinen Vermögensschäden sind in der Betriebshaftpflicht nicht versichert. Diese haben aber bisher so gut wie keine Rolle gespielt, weil die Nachweisketten bis hin zum einzelnen Erzeugerbetrieb nie entsprechend geführt werden konnten. Durch die Einführung von Qualitätssicherungssystemen wie QS befürchten Versicherer, dass in Zukunft leichter Verursacher von Vermögensschäden ausfindig gemacht werden. Welche Art von Vermögensschäden ist damit gemeint? Fry: Wenn z. B. Hemmstoff belastete Milch bei einer Beprobung auffällt und vor der Verarbeitung vernichtet wird, ist der Schaden noch überschaubar. Er ist auch bisher schon versichert gewesen. Richtig teuer wird es, wenn größere Rückrufaktionen beim Handel erforderlich werden. Dann handelt es sich um Vermögensschäden. Wie können sich Landwirte gegen solche möglichen Vermögensschäden absichern? Fry: Die Versicherer arbeiten seit einigen Monaten an einer Erweiterung der Betriebshaftpflicht auf Vermögensschäden. Einige bieten bereits eine Zusatzpolice innerhalb der Betriebshaftpflicht für ca. 100 E pro Jahr an, bei der Vermögensschäden bis zu 1. Mio. E versichert sind. Andere Versicherer sind etwas zurückhaltender. Sie denken über gestaffelte Versicherungssummen oder Prämien je nach Betriebsgröße nach. Für die Versicherer ist schwer einzuschätzen, welche Regressansprüche Verarbeiter künftig stellen könnten. Unter Umständen werden einige Versicherungen diese Deckung auch beitragsfrei anbieten. Wie sollen sich Landwirte jetzt verhalten? Fry: Akuter Handlungsbedarf besteht nach Einschätzung der großen Versicherer nicht auch wenn ein Restrisiko besteht. Deshalb sollten Landwirte nicht überhastet irgendwelche Policen abschließen, sondern genau nach dem Deckungskonzept fragen und über den Preis von Zusatzpolicen verhandeln. Viel wichtiger als die Risiken von Vermögensschäden sind nach Einschätzung der Experten die Änderungen beim Verkaufsrecht. Was meinen Sie damit? Fry: Ich warne vor überflüssigen Garantien, die teilweise von Vermarktern verlangt werden. Jeder Landwirt sollte sich vor der Unterschrift genau die Garantieerklärungen durchlesen und sich vorher rechtlich beraten lassen. Oft stellen wir fest, dass die Landwirte Dinge unterschreiben, auf die sie keinen Einfluss haben oder gar keine Gewissheit haben, ob sie die Garantien auch einhalten können. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass die Schäden daraus nicht versichert sind.

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