Für Rinderhalter, die in Blauzungen-Restriktionsgebieten liegen, gibt es neue Regelungen beim Handel. Grund dafür ist das EU-Tiergesundheitsrecht (siehe top agrar 4/21, Seite R10).
Damit sind seit April alle bisherigen bilateralen Abkommen zum Handel mit Kälbern und Rindern (sog. Memoranden) mit z.B. den Niederlanden und Spanien ungültig. Die Länder haben aber neue, teils ähnliche Bestimmungen für die Einfuhr von Tieren aus Restriktionsgebieten erlassen.
Für Transporte innerhalb von Deutschland gilt jetzt: Wenn das Muttertier erst nach der Belegung geimpft wurde, kann das Kalb nur mit einem negativen PCR-Test und der Tierhaltererklärung zur Biestmilchgabe in freie Zonen verbracht werden. Der Test war zuvor keine Pflicht mehr. Tiere ohne eigenen oder maternalen Impfschutz und ohne natürliche Immunität dürfen nur zur Schlachtung aus den Restriktionszonen gehandelt werden. Thomas Bechteler von der Allgäuer Herdbuchgesellschaft in Bayern betont: „Wir raten all unseren Betrieben dazu, ihre Rinder zu impfen.“ Zudem sollten sich Rinderhalter bei Unklarheiten an die Vermarktungsorganisationen oder das örtliche Veterinäramt wenden.