Auch uns wurde schon vorgeworfen, dass eine unserer Schlachtkühe im achten Monat tragend gewesen sei. Ich wurde wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt. Doch die Verwechslung im Schlachthof war offensichtlich: Ich konnte belegen, dass die von mir gelieferte Kuh sechs Wochen vor der Schlachtung gekalbt hatte. Christoph Schlemmer, 53567 Buchholz
${intro}