Ob Zuchtrind oder Kalb – um Vieh kaufen oder verkaufen zu können, müssen die Landwirte sich zuerst kostenpflichtig registrieren lassen. Nur so kann man aktiv an den Auktionen teilnehmen. Die Anmeldung kostet einmalig 4,99 €. Wichtig: Die Bieter/Käufer müssen sich über ihre Unternehmer-Nummer (ZID) als Landwirt bzw. Zuchtunternehmen identifizieren, denn nur so haben sie die Erlaubnis, Vieh zu handeln.
Zusätzlich müssen Angaben zum Standort des Betriebes und zum Gesundheitsstatus gemacht werden. Dazu gehören verpflichtend der BHV1-Status und der BVD-Status des Betriebes, sowie die Angaben, ob eine Blauzungen-Impfung durchgeführt wird oder nicht.
Für das einzelne Tier wird erst die Kategorie (Zucht-, Nutz- oder Schlachtvieh) gewählt und die entsprechende Ohrmarkennummer und Rasse sowie das Geschlecht hinterlegt. Weitere Parameter wie Gewicht, Abstammung und Leistung können ebenfalls angegeben werden, sind aber nicht verpflichtend.
Mindestpreis festlegen
Der Verkäufer kann für die Auktion seines Tieres einen festen Zeitraum, z. B. von Montag bis Mittwoch, und einen Mindestpreis, z. B. 1 350 € für eine Färse, angeben. Nur in diesem Zeitraum findet die Auktion statt, und nur wer mindestens 1 350 € bietet, kann teilnehmen.
Das höchste Gebot erhält nach Ablauf des Zeitrahmens den Zuschlag. Der Transport kann vom Käufer oder Verkäufer übernommen werden oder durch eine Spedition, die von Vieh24 beauftragt wird bzw. vom Verkäufer oder Käufer (z. B. Viehhändler, Spediteur). Tiere, die im Auftrag von Vieh24 transportiert werden, sind über die Versicherungskammer Bayern versichert.
Die Versicherungs- und Auktionsgebühr beträgt insgesamt 4,9 % vom Preis des verkauften Tieres und wird vom Verkäufer getragen.
Bezahlung über Treuhandkonto
Die Bezahlung der Tiere kann direkt von Käufer zu Verkäufer bar oder per Überweisung erfolgen. „Allerdings wird dies nicht die Regel sein“, so Brock.
Alternativ können die Käufer das Geld für das entsprechende Rind auch auf einem Treuhandkonto der Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch zwischenparken und erst bei ordentlichem Erhalt der Ware das Geld freigeben. Das Konto wird einmalig eingerichtet und kann für alle weiteren Verkäufe genutzt werden.
Sperma und Embryonen können nur von registrierten Tierzuchtorganisationen angeboten werden, dies ist durch das Tierzuchtgesetz so vorgesehen. Landwirte können nur als Käufer auftreten, wenn sie Eigenbestandsbesamer sind.