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Standpunkt - „Mit Homöopathie leiden die Tiere“

Lesezeit: 4 Minuten

Für eine homöopathische Behandlung von Krankheiten ist eine fach­gerechte Diagnose nötig. Diese können Tierheil­praktiker nicht leisten, meint Tierarzt Ernst-Günther Hellwig.


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Sehr plausibel und einfach beschreiben die Artikel zur Homöopathie, wie sich z. B. Mastitiden mit Homöopathie behandeln lassen.


Mir als Fachtierarzt und Agrarwissenschaftler stellt sich die Frage, wie Tierheilpraktiker ohne tiermedizinische Ausbildung, Krankheiten bei Tieren heilen können und auch dazu einfache Patentrezepte geben.


Nach meinem Agrarstudium mit Diplomabschluss habe ich sechs Jahre Tiermedizin studiert. Meine Fachtierarztausbildung hat sich über weitere vier Jahre hingezogen.


Tiere haben oft gelitten!

Wenn ich als Tierarzt ein Tier bzw. eine Herde tiergesundheitlich beurteile, „rattert“ bei mir im wahrsten Sinne des Wortes das gesamte Studium im Hinterkopf ab. Sich auf einen offensichtlichen gesundheitlichen Defekt zu stürzen (z. B. das geschwollene Euter), wäre für mich fatal. Denn die Ursachen liegen meist ganz woanders. Um dies zu beurteilen, benötigt man ein wissenschaftliches Studium.


Leider habe ich es schon mehrfach erlebt, dass Tierheilpraktiker „Kügelchen“ etc. geben, um das Tier zu heilen. Aber es nützt nichts – die Tiere leiden und leiden, bis ein Fachmann, der Tierarzt, Hilfe bringt.


„Es schreit nach Tierschutz“:

Natürlich funktionieren auch in den verschiedensten Fällen die „Therapien“ der Heilpraktiker.


Aber sie helfen oft mehr, weil sich die Landwirte intensiv um das Tier kümmern, es also individuell betreuen. Ob dann die Kügelchen letztendlich helfen, steht auf einem zweiten Blatt.


Tierheilpraktiker darf sich jeder nennen. Hier gibt es anscheinend keine Einschränkungen. Ich habe genügend Erfahrungen gesammelt, um sagen zu können, dass in vielen Fällen durch die hinausgezögerten Behandlungen durch Tierheilpraktiker den Tieren viel Schmerz und Leid zusätzlich zugefügt wurde. Wie lange wurde vorher aber bereits homöopathisch behandelt, ohne Erfolge zu sehen?


Es sollte erörtert werden, ob Tierheilpraktikern die nötige Kompetenz zur Beurteilung einer Prognose für das Tier fehlt. Und das ist doch tierschutzrelevant! Die Empfehlung beispielsweise, bei Blutvergiftungen homöopathische Mittel einzusetzen, ist dem Tierschutz absolut nicht konform (vgl. „Mastitis mit Kügelchen behandeln“, top agrar 5/2015, Seite R 22)!


Keine Tierseuchen-Kenntnis!

Wie ist das mit Zoonosen, also Erkrankungen, die vom Tier auf den Menschen (oder umgekehrt) übertragen werden?


Hat ein Tierheilpraktiker hierfür die nötige Kompetenz? Und beim Auftreten von Tierseuchen? Woher hat der Tierheilpraktiker das Wissen, diese sofort zu erkennen und den Behörden zu melden? Weiß er überhaupt, dass der Verdacht auf Tierseuchen unmittelbar den Behörden zu melden ist?


Da es keine staatlich anerkannten Prüfungen und Überprüfungen für Tierheilpraktiker gibt, wage ich die Kenntnis zur Zoonosen- und Tierseuchenproblematik zu bezweifeln. Eine Sachkenntnisprüfung der Tierheilpraktiker wäre also der erste wichtige Schritt, um Tierschutz und Tierseuchen gerecht zu werden.


In Österreich werden Diskussionen zu diesem Thema gar nicht erst geführt. Die Untersuchung und Behandlung von Tieren ist nämlich nur den Tierärzten vorbehalten.


Prüfung für Tierheilpraktiker?

Im Humanbereich müssen aufwendige staatliche Prüfungen abgelegt werden. um die Bezeichnung „Heilpraktiker“ zu erlangen.


Die Ausübung des tierärztlichen Berufes ist durch die Bundestierärzteordnung, die Heilberufegesetze in Deutschland und die Berufsordnungen der Tierärztekammern geregelt. Natürlich könnte ein Gesetz zur Ausübung der Tierheilkunde entwickelt werden, in dem die Kompetenzen für die einzelnen Berufsgruppen (inkl. Tierheilpraktiker) klar definiert werden.


Selbst das Tierschutzgesetz sieht Sachkunde laut § 11 TierSchG von Tierheilpraktikern/Behandlern nicht vor. Unbedingt müssten hier Kriterien an die Sachkunde für Tierbehandlungen erlassen werden.


Ich kenne kaum homöopathische Arzneimittel, die für Mastitiden (bzw. überhaupt für Rind und Schwein) zugelassen sind. Umwidmen darf nur der Tierarzt. Globuli sind Arzneimittel und können von Tierheilpraktikern weder verschrieben noch abgegeben werden. Kauft der Landwirt sich die Homöopathika in der Apotheke, so darf er sie aber bei den Tieren nicht selbst anwenden. Dies verstößt gegen das Arzneimittelgesetz.


Nur vom Tierarzt abgegebene homöopathische Arzneimittel dürfen den Einsatz in der Tierheilkunde finden. Landwirte müssen die Behandlungen in das Bestandsbuch eintragen.


Auch wir setzen in unserer Tierarztpraxis Homöopathika mit großem Erfolg ein. Wir wehren uns also nicht gegen homöopathische Behandlungen – im Gegenteil: Im Rahmen der Antibiotika-Diskussion kann man hier sehr erfolgreich therapieren.


Kombination macht Erfolg.

Gerade die Kombination von Schulmedizin und Homöopathie ist sehr interessant, effektiv und auch erfolgreich.


Selbst Kritiker der Homöopathie setzen sich mittlerweile mit der Materie auseinander, um dem Anliegen der Landwirte entgegenzukommen: Man möchte nur so viel Antibiotika wie nötig und so wenig wie möglich einsetzen. Aber noch einmal: Beurteilen können dies nur Tierärzte.

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