Nachdem Veterinäre im Mai 2019 bei Routineuntersuchungen das BHV1-Virus in einem Rinderbestand in Aachen feststellten, ordnete das Veterinäramt die Schlachtung aller Tiere an. Der Milchviehhalter stellte dagegen einen Eilantrag. Das Verwaltungsgericht Aachen teilte nun mit, dass es den Antrag abgelehnt hat.
Die Untersuchungen auf dem Betrieb mit 170 Milchkühen hätten einen Durchseuchungsgrad von über 80 % festgestellt. Damit sei das Veterinäramt nach dem Tiergesundheitsgesetz und der BHV1-Verordnung befugt, die Tötung des Bestandes zu fordern. Die Anordnung sei auch trotz wirtschaftlicher Folgen für den Betrieb nicht unverhältnismäßig. Rinderhalter in der Grenzregion zu Belgien und den Niederlanden nehmen das Risiko einer Infektion mit BHV1 bewusst auf sich, denn die Nachbarländer führen keine vergleichbaren Bekämpfungsprogramme gegen das Virus durch, so das Verwaltungsgericht.
Laut WDR kündigte der Milchviehhalter an, das Urteil anzufechten.