Der Bundesrat wird wohl ein bundesweites gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern fordern. Hessen hatte einen entsprechenden Entschließungsantrag gestellt. Der Agrarausschuss der Länderkammer sprach sich jetzt mit großer Mehrheit dafür aus.
In dem Antrag ist eine Übergangsfrist von zwölf Jahren vorgesehen, bevor das Verbot greifen soll. Anträge, diese Frist auf acht oder zehn Jahre zu verkürzen, wurden mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Nach Auffassung der schwarz-grünen hessischen Landesregierung stellt die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern kein tiergerechtes Haltungssystem dar. Die zwölfjährige Übergangsfrist begründet das Land mit der Notwendigkeit, insbesondere kleinen, familiengeführten Betrieben ausreichend Zeit für die Umstellung einzuräumen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) erklärte dazu, dass auch eine Übergangszeit von zwölf Jahren Strukturbrüche nicht verhindern könne. Betroffen von einem Verbot der Anbindehaltung wären vor allem Milcherzeuger in Bayern. Dort werden Schätzungen zufolge noch mehr als 300 000 Milchkühe von gut 11 000 Betrieben in Anbindehaltung gehalten. Der Bundesrat wird voraussichtlich auf seiner nächsten Sitzung am 22. April über den Antrag entscheiden.
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